EU will Schlepperrecht vereinheitlichen

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Insgesamt 50 Richtlinien sowie deren nationale Durchführungsbestimmungen sollen durch fünf Verordnungen ersetzt werden. Dies würde zunächst bedeuten, dass die Vorschriften unmittelbar in der ganzen EU gültig wären.

Der Vorschlag siehtfür Traktoren, Anhänger und gezogene Maschinen schärfere Sicherheitsbestimmungen vor. Unter anderem sollen schnelle Zugmaschinen der Klasse T5 und ihre Anhänger, die für Geschwindigkeiten von mehr als 40 km/h ausgelegt sind, verpichtendüber ABS verfügen.

EU-Recht soll verschlankt werden

Insgesamt sollen das Abbremsvermögen der Schlepper erhöht und die Kompatibilität zwischen Zugmaschine und Anhängern verbessert werden. Das 70 Seiten starke Papier wird jetzt dem EU-Ministerrat sowie dem Europäischen Parlament zur Annahme vorgelegt. Der zuständige EU-Industriekommissar Antonio Tajani wertet den Plan als Beispiel dafür, wie man die Sicherheit landwirtschaftlicher Fahrzeuge verbessern und gleichzeitig das EU-Recht verschlanken könne. Die Industrie müsse bislang mit 50 verschiedenen Richtlinien und zahlreichen nationalen Vorschriften arbeiten, was unnötig kostspielig und mühsam sei, erklärte Tajani am vergangenen Freitag in Brüssel.

Der Vorschlag werdeVerwaltungskosten senken und einer Zersplitterung desBinnenmarkts infolge unterschiedlicher Produktnormen vorbeugen.Vereinfachungen verspricht sich die Kommissionbeispielsweise im Typgenehmigungsrecht: Hier sollen 24 Basisrichtlinienund rund 25 dazugehörige Änderungsrichtlinien durch eine einzige EU-Verordnung ersetzt werden. Zu der Grundverordnung sollen drei weitere sogenannte delegierte Rechtsakte mit technischen Einzelheiten und Prüfverfahren sowie ein Durchführungsrechtsakt für administrative Aspekte hinzukommen. (AgE)

Geschrieben am 27. Juli 2010 von www.agrarheute.com


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