Erbschaftsteuer-Reform

Nachdem der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuer-Reform beschlossen hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend von der Erbschaftssteuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Das Betriebsergebnis des Unternehmens soll maximal mit einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 multipliziert werden, um die Höhe der Steuer anzusetzen. Geplant ist zudem, Missbrauch zu bekämpfen, z.B. sollen Cash-Gesellschaften verhindert werden.

Freizeit- und Luxusgegenstände sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. Technische und klarstellende Änderungen gibt es bei den Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Ausnahmen für vermietete oder verpachtete Grundstücke.

Mehr Infos gibt es unter: www.bundesregierung.de

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