Änderungen am Erneuerbare Energien Gesetz
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Die Boni für nachwachsende Rohstoffe, Landschaftspflege und auch für Gülle werden durch zwei sogenannte Rohstoffvergütungsklassen ersetzt, die zukünftig Verzerrungen bei den Rohstoffvergütungen vermeiden sollen. Kritisch zu sehen ist bei den Biogasanlagen vor allem die neue Obergrenze von 60 Masseprozent Mais oder Getreide sowie die Mindestwärmenutzung von 60 Prozent. Kleine Anlagen, die mindestens 80 Prozent Gülle oder Mist einsetzen, werden ab 2012 mit einer besonderen Vergütung von 25 Cent/KWh gefördert. Die Änderungen gelten nur für Neuanlagen, die ab 2012 in Betrieb gehen.
Quelle: Deutscher Bauernverband