Anträge auf Dürrehilfe

Die von der diesjährigen Trockenheit und Hitze besonders betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe können z.T. schon einen Antrag auf Dürrehilfe stellen.

Alle 14 Bundesländer, die sich an dem Programm beteiligen, haben die Vereinbarung unterschrieben. Die Vereinbarung ist die Grundlage für das Bund-Länder-Dürrehilfsprogramm für Landwirte und tritt nach Unterzeichnung in Kraft. Insgesamt stellen Bund und Länder bis zu 340 Millionen € bereit, jeweils 170 Millionen € der Bund und die Länder. Hilfen können Betriebe beantragen, die einen Ernteverlust von mindestens 30 % zu beklagen haben und dadurch existenzgefährdet sind.

In Niedersachsen und Bremen müssen die Betriebe z.B. im Laufe des Novembers die Ernteverluste und die daraus entstandene Existenzgefährdung nachweisen. Für Niedersachsen stehen 35,6 Mio. € zur Verfügung, für Bremen 0,27 Mio. €, die jeweils zur Hälfte von Bund und Land aufgebracht werden. Von dem Geld können bis zu 50 % des belegten Schadens als Dürrehilfe gewährt werden. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen. Die Vordrucke dazu können ab 1. November im Internet (www.lwk-niedersachsen.de) heruntergeladen werden.

Voraussetzung für die Zahlung von Dürrehilfen ist ein Rückgang der durchschnittlichen Jahresernte auf Acker- und Grünland von mindestens 30 %. Bezugspunkte sind die drei letzten Wirtschaftsjahre (2014/15 – 2016/2017). Außerdem muss die dadurch entstandene Existenzgefährdung nachwiesen werden. Als Kriterien werden der Cashflow, das Einkommen, die Einkünfte aus gewerblichen Bereichen wie etwa Biogas- oder Photovoltaikanlagen sowie das kurzfristig verfügbare Privatvermögen herangezogen.

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe – dazu zählen auch Gärtnereien und Baumschulen. Die Dürrehilfe ist auf 500.000 € je Unternehmen begrenzt. Beträge unter 2.500 € werden nicht ausgezahlt (Bagatellgrenze).

Quelle: BMEL, LWK Niedersachsen