BMEL verlängert Lieferfristen
So soll laut einer Pressemitteilung des BMEL ein größtmöglicher Mittelabfluss gewährleistet werden. Auch aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist aktuell die Produktionskapazität und damit die Lieferfähigkeit der Hersteller von Maschinen und Geräten beeinträchtigt. Die Lieferung innerhalb der in der Bewilligung vorgegebenen Frist ist dadurch nicht immer gewährleistet, heißt es seitens des BMEL.
Bei nachweislichen Lieferschwierigkeiten können Zuwendungsempfänger eine Verlängerung der Lieferfrist über den 1.12.2021 hinaus bis in das Jahr 2022 beantragen. Anträge hierfür können ab dem 1.8.2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Darüber hinaus gilt ab sofort eine weitere Erleichterung: Ab sofort kann auch eine Maschine der gleichen Kategorie gefördert werden, die erst nach der ursprünglichen Antragstellung auf die Positivliste aufgenommen wurde. Auch hier müssen entsprechende Nachweise für die Lieferschwierigkeiten zusammen mit dem Änderungsantrag eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Verfahren der Beantragung werden auf der Homepage der Landwirtschaftlichen Rentenbank bekannt gegeben.
BMEL/lue