DEULA-Expertentipp: Gefährliche Stoffe im Betrieb

Gefahrgut und Gefahrstoff werden oft synonym verwendet, meinen aber verschiedene Dinge. Die DEULA gibt Tipps für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Gefahrstoffe werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschrieben. Dabei handelt es sich um Stoffe mit bestimmten gefährlichen Eigenschaften. Die Verordnung gibt vor, wie die Gefahrstoffe sicher zu lagern und handzuhaben sind und regelt die Kennzeichnung und Verpackung, was besonders beim innerbetrieblichen Transport sowie bei der bestimmungsgemäßen Verwendung von Bedeutung ist.

Der Verordnung nachgelagert, aber ebenso verbindlich, sind die Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Wer dagegen gefährliche Stoffe auf öffentlichen Straßen befördern möchte, muss sich mit den Vorschriften des Gefahrgutrechts auseinandersetzen.

Gefahrgut sind Stoffe im Sinne des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Daraus ergeben sich besondere Vorschriften z. B. zur Kennzeichnungspflicht, zur Nutzung von Verpackungen mit spezieller Transportzulassung oder die Notwendigkeit, als Fahrzeugführer:in einen „Gefahrgutschein“ vorweisen zu können.

Die Gefahr

Bei der Gefahr gefährlicher Stoffe denken Unternehmer:innen wie auch Arbeitskräfte oftmals zuerst an das ungehinderte Austreten in die Umwelt und die daraus resultierenden Kosten der Dekontamination oder den Schaden an Boden und Gewässer. Die Gefährdung für den direkt beteiligten Menschen wird leicht unterschätzt, da sich einerseits der Umgang in den vergangenen Jahrzehnten sehr zum Positiven entwickelt hat und viele besonders schädliche Stoffe aus der Praxis entfernt wurden.

Da aber nur selten „höhere Gewalt“ Ursache von Unfällen ist, hätte zumindest theoretisch nahezu jedes Geschehen vermieden werden können. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung nennt die Stoffe Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und Pflanzenschutzmittel in dieser Reihenfolge als Hauptbeteiligte bei entsprechenden Unfällen. Kraftstoffe und Düngemittel werden mit weiteren Arbeitsstoffen in der Gruppe Sonstige zusammengefasst. Jeder Betrieb weicht in seiner individuellen Gefährdungssituation mehr oder weniger stark von dieser Statistik ab.

Pflanzenschutzmittel

Die Gebrauchsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt des Pflanzenschutzmittels geben Auskunft über die Risiken. Die Hinweise werden in Form standardisierter Sätze abgedruckt:

  • kann vermutlich Krebs erzeugen
  • kann das Kind im Mutterleib schädigen, kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
  • verursacht schwere Augenreizungen
  • verursacht Hautreizungen
  • gesundheitsschädlich beim Einatmen
  • gesundheitsschädlich beim Verschlucken
  • Kann allergische Hautreaktionen verursachen

Aus den Risiken ergeben sich die vorgeschriebenen Handlungsweisen:

  • Schutzhandschuhe tragen
  • Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 tragen
  • Schutzanzug und festes Schuhwerk tragen
  • Gummischürze tragen
  • behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder betreten

Das größte Risiko beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist beim Ansetzen der Spritzbrühe sowie bei der Reinigung der Behälter und Geräte gegeben.

Matthias Schwengels Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede
Fotos: Ehnts, DEULA

Matthias Schwengels ist Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede.

Die DEULA rät

Die Pflanzenschutzmittel werden sicher in einem separaten Raum aufbewahrt und die moderne Pflanzenschutzspritze führt die fertige Brühe sicher bis an die Pflanze. Es bleibt als besondere Gefahr das Anmischen, bei dem der/die Anwender:in mit dem konzentrierten PSM hantiert. Einige Handlungsempfehlungen sollten unbedingt Berücksichtigung finden. Dazu gehört, dass der Anmischort aufgeräumt ist und nicht im Bereich von Verkehrsflächen liegt. Es sollte kurze Arbeitswege geben und der ganze Bereich frei von Witterungseinflüssen sein.

Weitere Punkte sind ausreichende Frischluftzufuhr und gute Beleuchtung. Eine geeignete Waschgelegenheit muss verfügbar sein und eine gute Ablagemöglichkeit der PSA zur Verfügung stehen. Alle erforderlichen Hilfsmittel müssen stets in erforderlicher Qualität und ausreichender Menge vor Ort bereitstehen. Zu empfehlen ist die Verwendung eines geschlossenen Einspülsystems beim Ansetzen der Spritzbrühe, damit auf ein Hantieren mit offenen Kanistern und Messbechern weitestgehend verzichtet werden kann.

Der LU-Tipp: Sachkundig werden und sachkundig bleiben

Das Pflanzenschutzgesetz verlangt in § 9 Abs. 4 alle drei Jahre eine Fortbildung zur Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises. Die entsprechenden Fortbildungen beinhalten die Themen:

  • Einschlägige Rechtsvorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung
  • Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes
  • Fachgerechte Verwendung und Wartung der Geräte
  • Führen von Aufzeichnungen gemäß der Rechtsvorschriften

DEULA-Standorte als Träger der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung sind sehr gut mit den Herstellern der Agrartechnik vernetzt und dadurch in ihrer technischen Ausstattung stets auf der Höhe der Zeit, was sich auch und gerade beim sich rasant entwickelnden Thema Integrierter Pflanzenschutz für Anwender:innen auszahlt.

Weitere Informationen:
Bundesverband DEULA e.V.
Hubert Lücking
info@deula.de
04488-830150