DEULA-Tipp - Pflanzenschutz: Reste richtig handhaben

Nach einer Pflanzenschutzmaßnahme bleiben Verpackungen, Pflanzenschutzmittelreste und verschmutztes Gerät zurück. Diese gilt es korrekt zu handhaben.
Fotos: Kramer, DEULA

Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenschutzschrank gelagert. Dessen Inhalt gibt Aufschluss über die Ausrichtung des Betriebs, die Arbeitsweise und vielleicht auch ein wenig über die Qualität der involvierten Beratung. Und es gibt immer mal wieder Reste von alten Pflanzenschutzmitteln, deren aktuellen Zulassungsstand man nicht parat hat. Pflanzenschutzmittel werden in der Regel nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen, läuft diese aus und wird nicht verlängert, darf das Produkt gewöhnlich für weitere sechs Monate abverkauft und noch 18 Monate nach Zulassungsende aufgebraucht werden. Mittel, die nicht mehr zugelassen sind und deren Aufbrauchfrist abgelaufen ist, müssen fachgerecht entsorgt werden.

Sammelstellen

Den geringsten Bestand weist ein Pflanzenschutzmittellager für gewöhnlich am Ende der Saison auf. Bis zum Start der neuen Saison ist die Zeit, den Lagerbestand zu sichten. Da unbrauchbare Präparate auch durch weitere Lagerung nicht wieder brauchbar werden, sollten sie zeitnah entsprechenden Stellen zugeführt werden. Die Kommunen bieten Schadstoff-Sammelstellen an, um diese Reste zu entsorgen. Sollte es derartige Sammelaktionen nicht geben, müssen die Mittel an die örtlich ausgewiesene Hausmüll-Beseitigungsstelle geliefert werden. Die Regelungen sind regional sehr unterschiedlich und deshalb am besten beim zuständigen Amt zu erfragen.

Grundsätzlich sind die Mittelreste in den Originalverpackungen abzuliefern. Eine andere Möglichkeit, das zu entsorgende Material abzuliefern, bietet der Industrieverband Agrar (IVA) mit seinem PRE-System (Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung). Für das Jahr 2021 können die Termine, Sammelstellen und Anlieferzeiten ab Mai auf der Internetseite www.pre-service.de aufgerufen werden. Im Gegensatz zu den kommunalen Sammelaktionen können dort auch größere Mengen angeliefert werden, allerdings soll bei einem Bedarf von über 1 t eine individuelle Vereinbarung getroffen werden. Der IVA gibt auf der Internetseite an, dass Sammelstellen schwerpunktmäßig nach ermitteltem Bedarf jährlich neu festgelegt werden. Durch eine rechtzeitige Anmeldung der Entsorgungsmengen kann demnach jeder bei der optimalen Bestimmung der Sammelorte mithelfen.

Laut Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) dürfen Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, deren Anwendung verboten ist, nicht gelagert werden, sondern müssen unverzüglich entsorgt werden.

Für leere und saubere Behälter von Pflanzenschutzmitteln besteht eine Rücknahmepflicht des Handels. Der Vertreiber ist verpflichtet, die Verkaufsverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in zumutbarer Entfernung unentgeltlich zurückzunehmen. Auch hier hat der IVA ein Entsorgungssystem initiiert. Unter www.pamira.de können entsprechende Informationen abgefragt werden.

Die DEULA rät

Die Menge der Spritzbrühe wurde genau berechnet und es kann bis zum Austreten von Luft aus den Düsen gespritzt werden. Trotzdem verbleiben Restmengen in der Spritze. Man rechnet mit einer technischen Restmenge von bis zu 2 l/m Arbeitsbreite, das JKI gibt eine Menge von bis zu 3 % des Tankvolumens an. Jetzt sollte die Restflüssigkeit mit Frischwasser verdünnt und noch auf dem Feld ausgebracht werden. Das kann absätzig erfolgen, indem in drei Stufen (in der 1. Stufe 50 % des Frischwassers und in den Stufen 2 und 3 je 25 %) jeweils Wasser aus dem Frischwassertank eingeleitet und dann ausgebracht wird. Die Konzentration wird so stufenweise herabgesetzt. Alternativ kann mit einer zusätzlichen Pumpe, die im Fahrerhaus ein- und ausgeschaltet wird, eine kontinuierliche Reinigung unter erheblicher Zeitersparnis vorgenommen werden. Entsprechende Technik mit mindestens zwei Innenreinigungsdüsen ist an älteren Geräten nachrüstbar.

Das Risiko einer Wirkstoffverschleppung ist hoch, wenn eine Spritze nicht sorgfältig gereinigt und geleert, sondern mit einer Restmenge weitergearbeitet wird. Das Gefühl, dass sich „der kleine Rest schon im Tank verdünnen wird“, ist trügerisch.

Kann die Außenreinigung auf dem Feld stattfinden, geschieht das, bevor Beläge fest eingetrocknet sind und somit wenig Wasser benötigt wird. Reinigt der Anwender die Spritze auf dem Hof, muss das Waschwasser in einem Sammeltank aufgefangen werden.

Maik Bohlken, Technischer Lehrer an der DEULA Westerstede

DER LU-TIPP

Sachkundig werden und bleiben:
Das Pflanzenschutzgesetz verlangt in § 9 Abs. 4 alle drei Jahre eine Fortbildung zur Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundenachweises.
Die entsprechenden Fortbildungen beinhalten die Themen:
Einschlägige Rechtsvorschriften betreffend Pflanzenschutzmittel und deren Verwendung
Strategien und Verfahren des integrierten Pflanzenschutzes
Fachgerechte Verwendung und Wartung der Geräte
Führen von Aufzeichnungen gemäß der Rechtsvorschriften

DEULA-Standorte als Träger der überbetrieblichen Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung sind sehr gut mit den Herstellern der Agrartechnik vernetzt und dadurch in ihrer technischen Ausstattung stets auf der Höhe der Zeit, was sich auch und gerade beim sich rasant entwickelnden Thema Integrierter Pflanzenschutz für den Anwender auszahlt.

Weitere Informationen:
Bundesverband DEULA e.V.
Hubert Lücking
info@deula.de

04488/830150