Entscheidung zu Neonikotinoiden

Wie das BMELV mitteilte, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonikotinoide europaweit deutlich eingeschränkt.

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Deutschland hat am 29.04.2012 einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Bei der letzten Abstimmung im März hatte sich das Bundeslandwirtschaftsministerium der Stimme enthalten. In der Konsequenz der letzten Abstimmung haben sich die EU-Staaten zwar nicht mehrheitlich zu einem eingeschränkten Verbot von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam entschlossen, die EU-Kommission hat jedoch erklärt, den Vorschlag in der am gestern abgestimmten Form zu erlassen. Die Entscheidung dient in erster Linie dem Bienenschutz und soll mit einer Übergangsfrist ab dem 01. Dezember 2013 für zwei Jahre gelten. Der diesjährige Anbau von Raps und Mais ist dementsprechend nicht betroffen. Damit soll laut BMELV auch garantiert werden, dass der Anbau von Raps, der mit seinen vielen Blüten zu den wichtigsten Nahrungsquellen für Bienen zählt, nicht rapide einbricht. Deutschland will die Übergangszeit für weitere Forschung nutzen.