EU bewertet Glyphosat neu

Das BVL hat einen neuen Entwurf zur Bewertung von Glyphosat an die EU übergeben. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig und koordiniert die Mitwirkung Deutschlands an den europäischen Gemeinschaftsverfahren. Der Bewertungsbericht wurde an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übergeben. Teilberichte kamen vom Bundesinstitut für Risikobewertung (Gesundheit), vom Julius Kühn-Institut (Wirksamkeit, Nutzen, Bienen) und vom Umweltbundesamt (Naturhaushalt). Das BVL selber war für die Bewertung der physikalischen und chemischen Eigenschaften verantwortlich.

Kriterien des EU-Rechts erfülltAuch vor dem Hintergrund der neuen Studien und Erkenntnisse kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nach wie vor die Kriterien erfüllt, die das EU-Recht an Pflanzenschutzmittelwirkstoffe stellt.

Unter anderem wurde festgestellt:- eine fachlich fundierten Hinweise auf krebserzeugende, reproduktionsschädigende oder    fruchtschädigende Eigenschaften- reichert sich nicht im Körper an und ist nicht als PBT-Stoff (= persistenter,bioakkumulierender und toxischer Stoff) oder als persistenter organischer Schadstoff (POP) einzustufen- Wirkstoff neigt nicht zur Versickerung. Das Risiko von Grundwasserkontaminationen ist geringGlyphosat hat eine geringe Toxizität für Bienen; das Risiko für Bienen ist deshalb vertretbar

Glyphosat kann biologische Vielfalt beeinträchtigenBedenken bestehen allerdings in Hinsicht auf den Schutz der biologischen Vielfalt. Breitbandherbizide wie Glyphosat töten auf den behandelten Kulturflächen auch diejenigen Pflanzen ab, die Insekten wie Schmetterlingen und Wildbienen Nahrung bieten. Der Bericht empfiehlt deshalb der Europäischen Kommission, die Genehmigung für Glyphosat mit der Maßgabe zu verbinden, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um solche Effekte und nachteilige Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu reduzieren.

Weitere Informationen:Den Entwurf des BfR zur Neubewertung finden Sie hier.

 

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)