Führerscheinklasse L - neue Höchstgeschwindigkeit

Seit dem 26. Juni 2012 gelten neue Bestimmungen für die Führerscheinklasse L. Für den Bereich der lof Fahrzeuge wurde die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h erhöht.

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Durch die Novellierung der Führerscheinklasse L wurde die Höchstgeschwindigkeit von lof Fahrzeugen von 32 auf 40 km/h erhöht. Die Klasse L ist in der Führerscheinklasse B enthalten oder kann mit einem Mindestalter von 16 Jahren gesondert erworben werden. Da die Klasse L keine praktische Ausbildung umfasst, sollten sich Halter von lof Fahrzeugen von der Eignung der Fahrer mit L-Führerschein persönlich überzeugen.

Nach der Neufassung gelten für folgende Fahrzeuge nachstehende maximale Geschwindigkeiten:

  • lof Zugmaschinen mit einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h ohne Anhänger - 40 km/h
  • lof Zugmaschinen, mit einer baulich bedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mit Anhänger - 25 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit/ohne Anhänger - 25 km/h
  • selbstfahrende Futtermischwagen mit/ohne Anhänger - 25 km/h
  • Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit/ohne Anhänger - 25 km/h

Werden höhere Geschwindigkeiten festgestellt, obwohl der Fahrer nur im Besitzt der Führerscheinklasse L ist, gilt dieses als Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Neu in die Regelung wurde der Futtermischwagen aufgenommen. Zudem schließt die überarbeitete Fassung des Nutzungsspektrums neben Land- und Forstwirtschaft auch Obst-, Garten- und Weinbau, Bauwirtschaft sowie Jagdbetrieb mit ein.