Glasflügelzikadenbekämpfung - Notzulassungen erteilt

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mehrere Pflanzenschutzmittel zeitlich befristetet freigegeben.
Foto: KWS

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat vor kurzem mitgeteilt, dass mehrere Pflanzenschutzmittel im Rahmen einer zeitlich befristeten Notfallzulassung freigegeben werden, um Ertragsverluste durch die sich stark ausbreitende Glasflügelzikade zu verhindern. Die Zulassungen betreffen den Zuckerrübenanbau und sollen helfen, gezielt die Übertragung zweier schwer bekämpfbarer bakterieller Erreger einzudämmen. Um welche Mittel bzw. Wirkstoffe es sich handelt und in welchem Umfang bzw. wie lange sie angewendet werden dürfen, erfahren Sie über
https://kurzlinks.de/Notfallzulassung.
jn