Kommt Anwendungsverbot?
Der Wirkstoff Flufenacet ist ein Herbizid-Wirkstoff, der in Europa seit über 20 Jahren sicher verwendet wird. Er hilft Landwirtschaft und Lohnunternehmern bei der Kontrolle von Unkräutern in den zugelassenen Kulturen, vor allem von Gräsern wie zum Beispiel Ackerfuchsschwanz, Windhalm und Weidelgras. Der Wirkstoff Flufenacet (kurz FOE) ist nach Expertenaussage in 33 Bodenherbiziden gegen Schadgräser im Getreide und in dem Maisherbizid Aspect enthalten. Diese Produkte verfügen über eine reguläre Zulassung und dürfen nach wie vor und bis auf Weiteres angewendet werden.
Der Wirkstoff Flufenacet durchläuft derzeit das routinemäßige Verfahren zur Prüfung der möglichen Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung in der EU. Parallel dazu führt derzeit die Europäische Chemikalienagentur ECHA ein Standardüberprüfungsverfahren durch, das zu einer neuen harmonisierten Einstufung führen kann.
Wie aus gut unterrichteter Quelle zu vernehmen ist, soll unabhängig von der genannten Prüfung das Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) elf Zulassungsinhaber darüber informiert haben, dass alle TBA-haltigen Pflanzenschutzmittelzulassungen zusätzlich im Rahmen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments, Artikel 44, überprüft werden sollen. Zeitnah sei daher mit einer Reaktion des BVL zu rechnen. Möglich wäre ein nationales Anwendungsverbot von FOE aufgrund einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU), hieß es.
Der genaue zeitliche Ablauf und Schlussfolgerungen zur weiteren Anwendung von Flufenacet-haltigen Produkten lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, so die Experteneinschätzung. Empfohlen werde dennoch, Getreideherbizide mit dem Wirkstoff Flufenacet vorsichtshalber in diesem Herbst aufzubrauchen.
Sollte das Anwendungsverbot tatsächlich ausgesprochen werden, stellt sich den Anwendern – und damit auch den Lohnunternehmen – die drängende Frage, welche wirksamen Möglichkeiten der Ungrasbekämpfung künftig noch bestehen. LOHNUNTERNEHMEN hat Dr. Dirk Wolber, Leiter des Sachgebietes Herbologie im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, gebeten, diese Handlungsoptionen in einem Fachbeitrag aufzuarbeiten. Diesen können Sie hier abrufen.
jn