Leitlinie für die Abgabe von PSM im Internet- und Versandhandel

Die Leitlinie erläutert die gesetzlichen Pflichten beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Internet- und Versandhandel.

Diese Leitlinie hat das Ziel, Internet- und Versandhändler von Pflanzenschutzmitteln möglichst kompakt über die Anforderungen zu informieren, die sich für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln aus dem Pflanzenschutzrecht ergeben.

Die Anforderungen beim Inverkehrbringen (insbesondere beim Verkauf) von Pflanzenschutzmitteln gelten unabhängig vom Ort des Geschäftssitzes und der Handelsform. Damit müssen alle Anbieter von Pflanzenschutzmitteln im Internet- und Versandhandel und ebenso Internetauktionshäusern oder Handelsplattformen, die pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, einige Verstöße fallen unter das Strafrecht.

Neben den Vorgaben für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln müssen weitere pflanzenschutzrechtliche Vorgaben im Internet- und Versandhandel beachtet werden, die in dieser Leitlinie nicht behandelt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Bestimmungen zur Ein- und Ausfuhr oder das innergemeinschaftliche Verbringen von Pflanzenschutzmitteln. Diese Fragen können im konkreten Fall von den Pflanzenschutzdiensten und/oder den Zollbehörden beantwortet werden.

Die Leitlinie befasst sich nicht mit den chemikalienrechtlichen Vorgaben für die Lagerung, den Transport, die Abgabe bzw. den Versand von Gefahrstoffen. Es ist nicht beabsichtigt über allgemeine gesetzliche Vorgaben zu informieren, die beim Versand oder Internethandel beachtet werden müssen, z. B. Gestaltung des Impressums, Vertrags- und Rücktrittsbedingungen, Regelungen zum Vertragsrecht oder Haftungsfragen.

Maßgebliche Grundlage der Ausführungen in dieser Leitlinie sind die zitierten Gesetzestexte. Rechtlich bindend sind jedoch die Gesetze in der jeweils geltenden Fassung. Eventuelle Neuregelungen nach Drucklegung dieser Leitlinie sind zu berücksichtigen.

BVL