Lkw-Zulassungen: Was sollten Lohnunternehmen beachten

Lkw-Gespanne sind relativ kostengünstig in der Anschaffung, verbrauchen weniger Diesel als Traktoren und verschleißen keine teure Ackerbereifung.
Sattelzugmaschine
Zwischen einer klassischen Sattelzugmaschine und einer lof Sattelzugmaschine sind optisch und technisch keine Unterschiede. (Foto: Vaupel)

Wir starten eine dreiteilige Serie, in der wir Ihnen die wichtigsten Lkw-Bauarten in „Steckbriefen“ vorstellen und damit die Auswirkung auf die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben. Noch eins vorweg: Egal wie die Hersteller ihre Fahrzeuge benennen, ob AgroTruck, Agritruck, Multitruck, Farmtruck, Agrar-Lkw oder Unimog - entscheidend ist die Schlüsselnummer/EU-Klasse (Feld J und Feld 4) in der Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals Fahrzeugschein.

Sattelzugmaschine (klassisch)

Schlüsselnummer national: 88 0000

EU-Klasse (Beispiel): N3 BC, Kfz über 12 t

Anhängerverbindung / Typ: Sattelplatte / Sattelanhänger

Kfz-Steuer: Ja. Die Sattelanhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§ 10 KraftStG).

Führerschein: Klasse C/CE (immer)

Berufskraftfahrerqualifikation: Ja

Erlaubnis GüKG: Ja. Ausnahme beim Transport eigener Maschinen.

Maut: Ja

Fahrtenschreiber: Ja. Ausnahme Gülle bis 250 km Umkreis befreit.

Sonntagsfahrverbot: Ja. Ausnahmen in der Ernte möglich, Länderregelung.

Fahrzeugbreite: 2,55 m

Kfz-Haftpflichtversicherung: 3.500 bis 4.500 € jährlich        

Land- oder forstwirtschaftliche (lof) Sattelzugmaschine

Schlüsselnummer national: 90 0000

EU-Klasse (Beispiel): --

Anhängerverbindung / Typ: Sattelplatte / Sattelanhänger

Kfz-Steuer: Ja. Die Sattelanhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§ 10 KraftStG).

Führerschein: Klasse T für lof Zwecke und bei Drosselung auf 60 km/h. Sonst Klasse C/CE.

Berufskraftfahrerqualifikation: Nein, bei der Klasse T. Ja, bei der Klasse C/CE.

Erlaubnis GüKG: Ja. Ausnahme beim Transport eigener Maschinen.

Maut: Ja

Fahrtenschreiber: Nein, bis 100 km Umkreis befreit bei lof Tätigkeiten und bei Gülle bis 250 km Umkreis. Ja, bei anderen Beförderungen.                                                            

Sonntagsfahrverbot: Ja. Ausnahmen in der Ernte möglich, Länderregelung.

Fahrzeugbreite: 3,00 m bei Ausrüstung mit Breitreifen. 2,55 m auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.                    

Kfz-Haftpflichtversicherung: oftmals günstiger als die klassische Sattelzugmaschine (Vergleich der Versicherungen empfehlenswert)

Hinweis:  Es ist davon auszugehen, dass die Zulassung als 90 0000 in Zukunft wegfällt, da nur noch EU-Typgenehmigungen möglich sein werden.  

Im nächsten Teil dieser Serie werden die lof Zugmaschine und die klassische Zugmaschine vorgestellt.

Martin Vaupel

Landwirtschaftskammer Niedersachsen