Lof-Verkehr frei

Unter welchen Bedingungen darf man auf Kraftfahrtstraßen mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug unterwegs sein? Die Voraussetzungen zusammengefasst.

Der Fahrer eines Traktors mit zwei Anhängern wurde von der Polizei auf einer Bundesstraße angehalten und kontrolliert. Sie war als Kraftfahrtstraße gewidmet. Gemäß der Zulassungsbescheinigung verfügten der Traktor und die Anhänger bauartbedingt über eine Höchstgeschwindigkeit von 40km/h.

Demnach wurde dem Fahrer die Weiterfahrt mit dem landwirtschaftlichen Zug auf der Kraftfahrtstraße untersagt. Er wurde aufgefordert, diese an der nächsten Ausfahrt zu verlassen. Der Fahrer hat mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Gemäß §18 der StVO dürfen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Kraftfahrzeuge benutzen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60km/h beträgt.

Wenn Anhänger mitgeführt werden, gilt das Gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4m und nicht breiter als 2,55m sein. 

Nur durch das Zusatzschild „lof Verkehr frei“ (siehe links) gibt es geänderte Vorgaben. Dann dürfen der Traktor und die Anhänger mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h dort fahren. Fahrzeug und Ladung können gemäß §22 StVO mindestens 4m hoch geladen werden. Die Gesamtbreite mit Ladung darf bis 3m betragen.

Günther Heitmann

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