LU-Verkehrstipp: Nicht mit Variogetriebe bremsen

Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Also landläufig bekannt bei Traktoren als Betriebs- und Feststellbremse.

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Die Betriebsbremse kann zwei Pedale haben, die bei Fahrt auf öffentlichen Straßen zu verbinden sind. Häufig sind die Traktoren selbst mit hydraulischen Bremssystemen ausgerüstet. Für den Anhängerbetrieb sind für Druckluft gebremste Anhänger Druckluftbeschaffungsanlagen am Traktor vorhanden. Um der Schubwirkung von Anhängern entgegen zu wirken ist bei Traktoren mit so genannten Variogetrieben beim Abbremsen die Betriebsbremse zu betätigen. Der Traktor kann die Anhänger mit seinem Gewicht, ohne Betätigung der Betriebsbremse, bei Hangfahrten oder stärkerer Abbremsung nicht halten. Die Seitenführungskräfte der Anhänger werden quasi ausgeschaltet.

Günter Heitmann, LWK Niedersachsen