LU-Verkehrstipp: Ohne Kenntlichmachung unterwegs
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Der Traktor war mit einer angebauten Sätechnik unterwegs. Das Arbeitsgerät hielt die Trans-portbreite von 3 m ein. Allerdings fehlte die notwendige Kenntlichmachung durch rot weiße Warntafeln mit den erforderlichen Begrenzungsleuchten. Außerdem sei das amtliche Kennzeichen des Traktors durch das hoch gebaute Anbaugerät verdeckt worden. Die Fahrzeugkombination dürfe erst weiterfahren, wenn die Kenntlichmachung am Arbeitsgerät vorhanden ist. Der Fahrer informierte seinen Chef. Der wiederum besorgte die entsprechenden Warntafeln und machte sich auf den Weg zur „Haltestelle".
Nebenbei wurde die Sache mit dem verdeckten amtlichen Kennzeichen geprüft. Es wird empfohlen das verdeckte amtliche Kennzeichen am Arbeitsgerät durch ein entsprechendes Wiederholungskennzeichen darzustellen, so die Vorgabe. Der Kontrollierende hat sich darüber bei der zuständigen Behörde informiert. Mittlerweile war auch der Chef eingetroffen, um die Warntafeln anzubringen. Es gab vor Ort noch einige Gespräche untereinander bis der Fahrer mit seiner Fahrzeugkombination weiterfahren durfte. Was sagt uns das? Alles hat nur Zeit und Ärger gekostet.
Günter Heitmann, Landwirtschaftskammer Hannover
Bild: Archiv