LU-Verkehrstipp: Was verbirgt sich hinter dem Zeichen 253?

Das Zeichen 253 weist ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse hin.

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In dem genannten Fall gilt das für den Durchgangsverkehr von Zügen mit mehr 12 t Gesamtmasse. Das gilt dann auch für land- und forstwirtschaftliche Züge. Ausnahmen wären nur möglich, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde oder das Zusatzschild „Lof Verkehr frei" oder „Anlieger frei" vorhanden sind.Günter Heitmann, Landwirtschaftskammer Niedersachsen