Neonikotinoide künftig verboten

Um die Bienen zu schützen, haben die EU-Mitgliedstaaten dafür gestimmt, die Anwendung von Neonikotinoiden im Freiland einzuschränken. Das Verbot gilt nicht für Gewächshäuser.

Zu der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel zu einem Vorschlag der EU-Kommission, die Anwendung von Neonikotinoiden massiv einzuschränken, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dies sei ein guter Tag für den Schutz der Bienen in Deutschland und in Europa.

In Brüssel sei dafür gestimmt worden, Neonikotinoide künftig nur noch in Gewächshäusern einzusetzen – also dort, wo sie den Bienen nicht schaden. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind, habe kürzlich mit der Mehrheit der Mitgliedstaaten einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission zugestimmt, die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin aus der Gruppe der Neonikotinoide nicht weiter für Kulturen im Freiland zu genehmigen. Die Anwendung soll künftig auf Gewächshäuser beschränkt sein.

Quelle: BMEL