Neue Anwendungsbestimmungen
Die bisher gültigen Kennzeichnungsauflagen: „Anwendung nach Warndienstaufruf“ (Warndienstauflage) und „Anwendung nur in hochanfälligen Sorten in Verbindung mit den befallfördernden Standorten und Witterungsverhältnissen“ entfallen mit sofortiger Wirkung. Sie werden ersetzt durch die folgenden Beschreibungen und Erläuterungen des Anwendungsgebietes: Anwendung gemäß Beratungs- und Warndienstinformationen. Wirtschaftliche Ertragseinbußen sind durch diese(n) Erreger nur in seltenen Fällen zu erwarten. Es könnten jedoch Umstände auftreten, die eine Bekämpfung erforderlich machen. Zur Vermeidung unnötiger Behandlungen sind vor dem Einsatz Beratungsinformationen einzuholen und Warndiensthinweise zu beachten. Die sonstigen Anwendungsbestimmungen und Auflagen bleiben unverändert.
Quelle: Syngenta