Niedersachsen beschränkt organische Düngung

Aufgrund steigender Nitratwerte im Grundwasser wird in Niedersachsen die Herbstdüngung in diesem Jahr durch einen Erlass der Landwirtschaftskammer beschränkt.

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Nach einer Meldung des Landwirtschaftsministeriums wurde seitens der Wasserwirtschaft an vielen Messstellen eine steigende oder stagnierende Belastung des Grundwassers mit Nitraten festgestellt. Als Ursache wird die Düngung von Ackerflächen nach Ernte der Hauptfrucht angesehen, wenn die Folgefrucht die angereicherte N-Menge nicht aufnehmen kann.

Für Folgekulturen und Zwischenfrüchte, die im gleichen Jahr angebaut werden, greift daher folgende Regelung: Es darf nur die Menge gedüngt werden, die dem aktuellen Stickstoff-Düngebedarf einer Kultur entspricht. Dabei gilt eine Grenze von maximal 40 kg pro Hektar Ammoniumstickstoff und 80 kg pro Hektar Gesamtstickstoff. Bei Berücksichtigung des aus dem Boden nachgelieferten Stickstoffs nach der Ernte von Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und Leguminosen oder zur Förderung der Strohrotte bestehe laut Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bis zum Winter kein Stickstoff-Düngebedarf. In diesen Fällen stelle die Herbstdüngung mit Gülle, Jauche und sonstigen flüssigen organischen Düngemitteln sowie organisch-mineralischen Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an verfügbarem Stickstoff oder Geflügelkot einen Verstoß gegen die Düngeverordnung dar. Ist aber Stickstoffbedarf im Herbst vorhanden, sei - wie es die gültige Düngeverordnung in Deutschland vorgebe - weiter organischer Dünger erlaubt.

 

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