Niedersachsens Nährstoffbericht

Der vor kurzem veröffentlichte Nährstoffbericht von Niedersachsen bescheinigt einen landesweiten Stickstoffüberschuss.

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Mit einem vom Agrarressort in Auftrag gegebenen Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer ist nun in Niedersachsen zum ersten Mal eine Übersicht über die Erzeugung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern und Gärresten möglich. Grundlage des Berichtes sind elektronische Meldedaten, die von den meldepflichtigen Betrieben in eine Datenbank der LWK nach den Vorgaben der Landesverordnung über die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger gemeldet wurden. Insgesamt haben 10.388 Abgeber mit 112.000 Einzelmeldungen die Nährstoffangaben unter Angabe der Wirtschaftsdüngerart, der Menge, des Transporteurs sowie der Adressen von 17.978 aufnehmenden Betrieben dokumentiert. Die hohe Beteiligung am Meldeverfahren zeigt, dass die landwirtschaftlichen Betriebe die Bedeutung einer transparenten Nährstoff-Kreislaufwirtschaft erkannt haben, so die Fachleute der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Der Untersuchung zufolge fallen in Niedersachsen in der Tierhaltung rund 39 Mio. t Gülle und etwa acht Millionen Tonnen Festmist an. Davon werden rund 6 Mio. t zur energetischen Nutzung in Biogasanlagen eingesetzt. In Niedersachsen wurden rund 15 Mio. t Wirtschaftsdünger und Gärreste an andere Betriebe im eigenen Umfeld oder in andere Regionen und Bundesländer zur Düngung von Acker- und Grünlandflächen abgegeben. Die anfallenden Nährstoffmengen aus Wirtschaftsdüngern und Gärresten betragen im Durchschnitt landesweit 119 kg organischer Stickstoff und 60 kg Phosphat pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Aufgrund der noch nicht berücksichtigten Menge von mineralischem Stickstoff, der zusätzlich eingesetzt wird, ergibt sich landesweit ein Stickstoffüberschuss. Dieser Überschuss bedeutet in einigen Regionen eine Belastung für das Grundwasser. Mit Blick auf die anstehende Verschärfung des Düngerechts sehen Landesregierung und Landwirtschaftskammer deshalb großen Handlungsbedarf für weiterführende ordnungsrechtliche Maßnahmen wie ein besserer Informationsabgleich von Landkreisen und Landwirtschaftskammer für ein Düngekataster.