Nitrat im Grundwasser: Vereinheitlichung bei der Ausweisung

Bisher wurde die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete von den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das soll sich ändern.

Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (so genannte ‚rote Gebiete‘) gelegt. Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat.

Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt. Vorgesehen ist bislang, dass die AVV am 12. August 2020 im Kabinett behandelt wird und am 18. September 2020 die Befassung im Bundesrat erfolgt. Die AVV soll nach Möglichkeit noch Ende September 2020 in Kraft treten.

Mehr darüber, was sich ändern soll, finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/111-nitrat-vereinheitlichung-belastete-gebiete.html