Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Jetzt an die Fortbildung denken! Nur wer einen anerkannten Sachkundenachweis besitzt, darf auch mit Pflanzenschutzmitteln handeln oder sie anwenden.

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Der korrekte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln wird immer wichtiger. Das ist nicht neu. Doch durch die neue Pflanzenschutz-Sachkunde-Verordnung gelten neue Bestimmungen. So müssen alle bereits Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilnehmen. Für bisher Sachkundige begann die erste Dreijahresfrist am 1. Januar 2013 und endet am 31. Dezember 2015. Für alle zukünftigen Sachkundigen beginnt diese erste Frist am Tag der Ausstellung des neuen Sachkundenachweises. Die Fortbildung wird ab 2016 zusammen mit dem Sachkundenachweis kontrolliert. Wer ohne gültigen Sachkundenachweis Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringt oder anwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Landwirten, die EU-Prämien erhalten, wird der Nachweis im Rahmen der CC-Kontrollen geprüft. Hier werden Verstöße mit deutlichen Prämienkürzungen geahndet. Personen, die noch nach altem Verfahren im Pflanzenschutz sachkundig sind, müssen spätestens bis zum 26. Mai 2015 ihren Sachkundenachweis gemäß neuer Sachkunde-Verordnung beim Pflanzenschutzdienst beantragen. Wer diesen Termin verpasst, muss eine neue Prüfung ablegen.

Fortbildungen werden zum Beispiel bei der Deula angeboten.