Volksbegehren Artenvielfalt
Das Volksbegehren stelle die Artenvielfalt und die Bienen als Sympathieträger in den Mittelpunkt. Es richte sich laut eigener FAQ nicht an alle Landwirte und Landwirtinnen. Verpflichtet werde die Landesregierung, entsprechende Angebote an die Landwirte zu machen. Für die seien die Leistungen freiwillig, aber gut dotiert.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf an das Bayerische Staatsministerium des Innern und für Integration finden Sie hier.
Ministerpräsident Markus Söder habe jetzt laut Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt nach der Feststellung des endgültigen Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss (14. März 2019) vier Wochen Zeit, das Volksbegehren dem Bayerischen Landtag zu unterbreiten. Er kann die Vorlage mit einer eigenen Stellungnahme versehen. Daraufhin hat das Parlament drei Monate Zeit, um über das Volksbegehren abzustimmen. Bei mehrheitlicher Zustimmung gehen die Forderungen in das bayerische Naturschutzgesetz ein. Bei mehrheitlicher Ablehnung kommt es spätestens drei Monate nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss zum Volksentscheid.