Biogas-Gärreste müssen sofort eingearbeitet werden
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Bisher sollte der Dünger nach der Gülleverordnung „unverzüglich" unter die Erde gebracht werden. Das hieß: Die Bauern hatten bis zum Ende des Tages Zeit dafür, oder, wenn die Arbeit abends begonnen wurde, bis zum nächsten Morgen. Grund für die Neuerung ist die erhöhte Ammoniakbelastung der Luft. Die EU-Richtlinie (NEC-Richtlinie 2001/81/EG) von 2001 legte für alle Mitgliedsstatten nationale Emissions-höchstgrenzen für bestimmte Luftschadstoffe fest, die spätestens bis 2010 erreicht werden mussten.
Für Deutschland galt für Ammoniak ein Höchstwert von 550 kT, der nach den Berechnungen für 2010 um 30 kT überschritten wird. Der überwiegende Anteil des emittierten Ammoniaks kommt aus der Landwirtschaft. Insbesondere bei der unsachgemäßen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern mit wesentlichen Stickstoffgehalten können sehr hohe Verluste entstehen. Da die Ammoniakverluste unmittelbar nach der Ausbringung beginnen und im Wesentlichen innerhalb der ersten Stunden bereits stattfinden, muss die Einarbeitung sofort, in der Regel aber innerhalb 4 Stunden nach der Ausbringung stattgefunden haben. Auf diese Konkretisierung haben sich die Bundesländer geeinigt. Eine Änderung der Düngeverordnung ist nicht notwendig, lediglich die Hinweise an die zuständigen Behörden zum Vollzug dieser Verordnung werden erneuert und die Landwirte entsprechend informiert.
Verstöße gegen diese nunmehr konkrete Vorgabe sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern geahndet werden. Diese Verschärfung der Umsetzung der Düngeverordnung ist notwendig, da Deutschland seinen Verpflichtungen aus dem EU- Recht nachkommen muss, Ammoniakverluste aus der Anwendung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft zu senken.
Auszug aus einer Pressemitteilung vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz