Kameras genügen nicht

Aus gegebenem Anlass weisen die Experten des DLG-Testzentrums Technik und Betriebsmittel darauf hin, dass nicht-typgeprüfte Eigenkonstruktionen aus billigen 12-V-Kameras und Monitoren aus dem Elektronikhandel keinen Ersatz für einen Einweiser bei verlängertem Vorbaumaß darstellen.
Auch der beschädigungsgeschützte Einbau gehört zum Programm der umfangreichen Typprüfung eines Vorbau-Kamera-Monitor-Systems

Konkret wurde bekannt, dass aufgrund der veröffentlichten DLG-Prüfungen für Vorbau-Kamera-Monitor-Systeme (VKMS) inzwischen einzelne Landwirte, aber auch Landmaschinenhändler solche „Eigenbauten“ verwenden bzw. sogar vertreiben. Bei Billigsystemen ohne die Typprüfung ist beispielsweise eine Sichtbarkeit von Hindernissen nicht unter allen Bedingungen gegeben oder diese werden durch lange Datenlaufzeiten nicht so rechtzeitig dargestellt, dass der Traktorfahrer noch ausreichend reagieren kann.
„Im Falle einer Kontrolle oder eines selbstverschuldeten Unfalls ist davon auszugehen, dass ein ungeprüftes System genauso bewertet wird, wie wenn gar keines vorhanden wäre. Natürlich fehlt dann die als Einweiser vorgeschriebene Person“, warnt DLG-Prüfingenieur Jürgen Goldmann, der seitens der DLG die VKMS-Prüfungen federführend entwickelt hat.

Quelle und Foto: DLG

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