Kontrollpflicht für Waldbesitzer
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Die Regierungsbezirke Mittel- und Unterfranken berfürchten Massenvermehrungen von Borkenkäfern. Waldbesitzer in Mittel- und Unterfranken müssen daher ihre Bestände verstärkt auf Befall untersuchen. In einer Anordnung vom 17. März 2014 verpflichten sie die Waldbesitzer zu regelmäßigen Kontrollen - in den Sommermonaten in Abständen von vier Wochen. Die Anordnung gilt bis zum Jahr 2018.Ist ein Baum von den Käfern Buchdrucker oder Kupferstecher befallen, muss er sofort gefällt werden und die Rinde ist aus dem Wald zu entfernen. Der Befall ist der Unteren Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) anzuzeigen.
Zwar hat sich in den zurückliegenden Jahren die Borkenkäfersituation in Bayern bedingt durch die konsequente Aufarbeitung von befallenem Schadholz und wegen günstiger Witterungsverläufe etwas entspannt, jedoch besteht nach Einschätzung der Landesanstalt auch weiterhin die grundsätzliche Gefahr von Borkenkäfermassenvermehrungen. Insbesondere führte die lange Trockenperiode in den Monaten Juni und Juli 2013 nach den Untersuchungen der Landesanstalt zu einer deutlichen Vermehrung der Käfer. Nach der nunmehr erlassenen Anordnung der Regierung wurden im gesamten Regierungsbezirk Mittelfranken die Nadelwälder, auch die Mischbestände sowie Grundstücke, auf denen in einer Entfernung von weniger als 500 m von Nadelwäldern oder Mischbeständen unentrindetes Nadelholz lagert, zu Gefährdungs- und Befallsgebieten der Borkenkäfer erklärt.
Die Anordnung finden Sie hier auf der Webseite der Regierung Mittelfranken.
Bäume müssen entfernt werdenDie Kontrollen auf den Befall von Kupferstecher und Buchdrucker müssen in der Zeit von Oktober bis März mindestens einmal und in der Zeit von April bis September mindestens im Abstand von vier Wochen erfolgen. Wird ein Borkenkäferbefall festgestellt, so ist unverzüglich die untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) zu verständigen. Die sachgemäße Bekämpfung wird im Regelfall im Fällen der befallenen Bäume bestehen. Unentrindetes Nadelholz und sonstiges befallenes Material muss direkt aus den Wäldern abgefahren werden und darf nicht näher als in einer Entfernung von mindestens 500 m von Nadelwäldern gelagert werden. Möglich ist darüber hinaus ein Unschädlichmachen der Insekten an Ort und Stelle, etwa durch unverzügliches Entrinden des Holzes und Häckseln der Rinde sowie sonstigen befallenen Materials. Hinweise hierzu erteilen die Unteren Forstbehörden.
Information zu Borkenkäfern
BuchdruckerDer Buchdrucker (Ips typographus) gehört zu den häufigsten und bekanntesten Borkenkäfern. Seinen Namen erhielt er durch das Aussehen seines Brutbildes: Rechts und links der Muttergängen (oft längst der Stammachse) zweigen etwas flachere Larvengänge ab. Diese verlaufen fast parallel zueinander und enden in den sogenannten Puppenwiegen. In der Übersicht wirken diese Linien fast wie die Zeilen eines Buches. Der Käfer selbst ist dunkelbraun und 4 -4,5 mm groß. Sein bevorzugter Wirtsbaum ist die Fichte, daneben werden auch Kiefern und Lärchen befallen. Typische Merkmale des Befalls sind Spechtschlag (kleine helle Flecken ohne Rinde), Rindenabfall bei starkem Befall, sich rot verfärbende Nadeln von unten her im Frühjahr bzw. der Abfall von grünen Nadeln im Sommer. Teilweise kann bräunliches Bohrmehl an Borkenschuppen oder am Stammfuß gefunden werden.
KupferstecherDer Kupferstecher (Pityogenes typographus) ist nur etwa halb so groß und glänzt rot-bräunlich. Auf diesen Kupferton bezieht sich auch der Name. Er tritt zum Teil mit dem Buchdrucker zusammen auf, kann aber auch einzeln vorkommen. Neben Fichten befällt er Lärchen, Tannen, Douglaisen und gelegentlich Kiefern. Er bevorzugt dünnere Borke als der Buchdrucker und legt seine Brutgänge daher im Kronenbereich, Stangenhölzern und Jungpflanzen an. Das typische Fraßbild ist sternen- oder handförmig: von einer Paarungskammer im Rindenbast verlaufen drei bis sechs Muttergänge auseinander sterbend durch die Borke. Von ihnen aus verlaufen die Larvengänge quer.
Gestreifter NadelnutzholzborkenkäferDer Gestreifte Nadelnutzholzborkenkäfer (Xyloterus lineatus) legt seine Brutgänge nicht direkt unter der Borke an, sondern frisst sich mehrere cm in den Baum hinein. Da er dadurch keine Versorgungssysteme zerstört, bleiben die Bäume am Leben. Die durch seine Brutgänge verursachten Schäden werden als technische Schäden bezeichnet. Die Gänge liegen parallel zu den Jahrringen und erinnern entfernt an Leitern: Von den Muttergängen gehen kurze Larvengänge wie Leitersprossen ab. Durch einen eingeschleppten Pilz, von dem sich Käfer und Larven ernähren, sind die Gänge zudem dunkel verfärbt.Wie sein Name schon vermuten lässt, befällt er Nadelholz, bevorzugt Fichte. Ein Befall ist an dem Auswurf von weißem Bohrmehl erkennbar. Oft ist er in Holzpoltern zu finden, wobei nicht alle Bäume eines Polters befallen sein müssen. Da er nicht auf die Rinde angewiesen ist, nutzt er auch entrindetes Holz. Daneben befällt er frische Stöcke, Resthölzer und absterbende Bäume. Sein Name bezieht sich ebenso auf die dunklen Streifen auf der gelb-braunen Flügeldecke. Durchschnittlich wird er 3,5 mm lang.
GegenmaßnahmenZur Abwehr von Borkenkäfern geht man mittlerweile nach einen System der „Integrierten Borkenkäferbekämpfung" vor. Dieses beinhaltet verschiedene Maßnahmen. An erster Stelle stehen waldbauliche Vorkehrungen: artenreiche, gemischte Bestände sind weniger anfällig als Reinbestände und fördern das Vorkommen von natürlichen Feinden wie der Roten Waldameise. Daneben laufen ständige Überwachungsmaßnahmen („Monitoring") der bewirtschafteten Flächen inklusive liegendem Holz. Befallenes Material wird durch mechanische oder chemische Verfahren - zum Beispiel begiften, verdichten oder häckseln - unschädlich gemacht. Daneben werden weiterhin die Prinzipien der „sauberen Wirtschaft" angewendet. Dazu gehören alle Maßnahmen, die verhindern, dass befallendes Material zu den Schwärm-und Brutzeiten im Wald vorhanden ist. Neben dem schon erwähnten Hacken und Verdichten gehören dazu auch rechtzeitige Abfuhr und Entrinden. Ebenfalls möglich ist das Beregnen von gefällten Stämmen. Dies ist jedoch nur auf genehmigten Nasslagerplätzen möglich.
Erschienen in der LU 5-2013
Einen Artikel zum Leben des Buchdruckers lesen sie hier.