LU-Tipp: Drohnen im Anflug
Mannigfaltige Einsatzszenarien im Tätigkeitsbereich eines Lohnunternehmens sind denkbar. Je nachdem welche Aufgaben erledigt werden sollen, fallen die Fluggeräte unterschiedlich groß aus und mit der Größe ändern sich die Anforderungen. Bei den häufigsten Anwendungen dienen die Drohnen als Träger für Sensoren zur Datenerfassung. Meistverwendete Sensoren sind heute RGB-Digitalkameras, NIR Nahes Infrarot- und TIR Thermales Infrarot-Kameras. Damit lassen sich Wildtiere im hohen Gras aufspüren, aber auch eine Flächen- und Objektvermessung vornehmen. Von den Schlägen, Gebäuden oder beispielsweise Erosionsrinnen werden mittels Drohnen genau definierte Bildfolgen erstellt, auf deren Grundlage zweidimensionale Orthofotos oder dreidimensionale Modelle mit einer speziellen Auswertungssoftware entwickelt werden, die Messungen bis zu einer Genauigkeit im Zentimeterbereich ermöglichen. Biomassekarten werden meist mit NIR-Kameras (Nahes Infrarot) erstellt. Über Vegetationsindizes von Pflanzenbeständen können Applikationskarten für die bedarfsgerechte teilflächenspezifische N-Düngung sowie für den Einsatz von Fungiziden, Halmstabilisatoren etc. erstellt werden. Da dem Landwirt direkt Geld eingespart werden kann, bietet sich hier eine gute Möglichkeit für den Lohnunternehmer in den geschäftlichen Einstieg.
Ein weiteres Feld für die Drohnennutzung ist die Beurteilung von Schäden im Pflanzenbau. Schäden durch Wild, Mäuse oder Insekten können ebenso beurteilt werden wie auch Hagel-, Frost- und Erosionsschäden. Die Folgen von Bewirtschaftungsfehlern bei Aussaat, Düngung und Pflanzenschutz lassen sich gleichfalls bemessen. Betroffene Bereiche lassen sich im RGB- oder im NIR-Spektrum identifizieren und je nach Anspruch exakt vermessen.
Ein weiterer Bereich für einen Drohneneinsatz ist die Durchführung technischer Kontroll- und Überwachungsaufgaben. So kann die Dichtigkeit von Biogasanlagen oder die Funktion von Solaranlagen überprüft werden.
UAV als landwirtschaftliche Arbeitsmaschine
Eine erste Nutzung von Drohnen zur Durchführung von landwirtschaftlichen Arbeiten ist die Ausbringung von Kapseln mit Schlupfwespeneiern zur Bekämpfung des Maiszünslers. Da die Alternative im hohen Bestand die manuelle Ausbringung ist, wird die drohnenunterstützte Bekämpfung immer die kostengünstigere Variante darstellen. Weitere Einsatzmöglichkeiten befinden sich in Entwicklung und werden den Anwendern nach und nach zur Verfügung gestellt.
Die rechtliche Situation
Im April 2017 ist eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten. Die UAV sind nach Gewicht eingeteilt. Ab einem Abfluggewicht von 0,25 kg müssen die Fluggeräte mit Namen und Adresse des Eigentümers bzw. Steuerers gekennzeichnet sein. Ab einem Gewicht von 2,0 kg müssen die Piloten zusätzlich einen Flugkundenachweis, den sogenannten Drohnenführerschein, vorweisen. Einen Kurs zur Vorbereitung auf die Prüfung bietet die DEULA Westfalen-Lippe an.
Geräte mit einem Abfluggewicht von mehr als 5,0 kg benötigen darüber hinaus eine Aufstiegserlaubnis, die von den jeweiligen Landesluftfahrtbehörden der Bundesländer erteilt wird. Alle UAV dürfen in einer maximalen Flughöhe von 100 m fliegen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Für Flüge über Monitor oder Videobrille (FPV-Flüge) gelten besondere Einschränkungen. Unbemannte Luftfahrtsysteme von mehr als 25 kg sind verboten, können aber per Ausnahmen gestattet werden. Sensible Bereiche wie Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Krankenhäuser und JVA, Bundes- und Landesbehörden sowie private Grundstücke und Naturschutzgebiete dürfen nicht überflogen werden; diese Aufzählung ist nicht vollständig.
Die DEULA rät
Die Digitalisierung der Landwirtschaft hat erst begonnen. Schon jetzt wird von Landwirten ein sparsamer Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und der effiziente Einsatz von Düngemitteln gefordert. Teilflächenspezifische Bewirtschaftung ist ein Weg, die Ziele zu erreichen. Eine Voraussetzung dafür ist die umfangreiche Datenerhebung auf den Feldern. Mit den verschiedenen Sensoren ausgestattete Drohnen können eine Vielzahl von Daten schnell und ohne Befahren der Flächen erheben. Hier sind gute Einstiegschancen für Dienstleister in ein neues Standbein gegeben. Der interessierte Lohnunternehmer kann zunächst mit einfachen und kostengünstigen Systemen für die Erstellung von Biomassekarten in das Geschäftsfeld einsteigen. Ein Aufwand von 4.000 bis zu 10.000 € kann veranschlagt werden. Komplexe Systeme mit entsprechenden Sensoren und Bildbe- und –verarbeitung können in einer Preisspanne zwischen 20.000 und 100.000 € liegen.
Hermann Brunken, Fachlehrer der DEULA Westfalen-Lippe GmbH
Chancen für Lohnunternehmer
Gemeinsam mit der DEULA bietet die Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN ein Praxisseminar zum Thema Drohnen an. Die Veranstaltung findet am Freitag, den 16.02.2018 an der DEULA Hildesheim statt. Es soll geklärt werden, welche möglichen Geschäftsfelder sich durch den Drohneneinsatz im Lohnunternehmen ergeben und worauf Interessierte achten müssen. Abgerundet wird der Tag durch Praxisflüge und erfahrene Piloten stehen für Fragen zur Verfügung. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Melden Sie sich dazu unter redaktion@beckmann-verlag.de.
Die DEULA-Standorte Westfalen-Lippe in Warendorf, Hildesheim und Westerstede bieten außerdem regelmäßig das Absolvieren des Drohnenführerscheins an. Der Kurs richtet sich an private und gewerbliche Kopterpiloten. Es werden Kenntnisse zum Flugbetrieb, zur Meteorologie, zur Navigation, zum Luftrecht und zur Luftraumordnung vermittelt. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.deula-hildesheim.de