Nachbauerklärung 2017

Angaben zur Erklärung des Nachbaus müssen bis zum 30.06.2017 per Post oder online unter www.stv-bonn.de eingereicht werden. Alternativ kann die Nachbaugebühr auch eigenständig ermittelt und beglichen werden. In diesem Fall gilt ebenfalls die Frist 30.06.2017.
Hintergrund
Nach aktueller Rechtsprechung sind Landwirte laut Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) verpflichtet, bis zum Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres, in dem sie Nachbau betrieben haben, die entsprechende Nachbauentschädigung von sich aus zu melden oder zu zahlen. Landwirte dürfen im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut bestimmter Arten dann zu Saatzwecken im eigenen Betrieb erneut einsetzen, wenn sie die Nachbaubedingungen erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Quelle: Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH