Nachbauerklärung online einreichen
Im Auftrag der Pflanzenzüchter bittet die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) um die Nachbauauskunft. Die Rückmeldefrist dafür endet am 30. Juni 2024. Ab 2025 wird die Nachbauerfassung vollständig auf ein Onlineverfahren umgestellt, daher empfiehlt die STV die Nachbaumeldung schon jetzt über diesen Weg.
Wird die Zahlungs- bzw. Rückmeldefrist 30. Juni 2024 verpasst, kann das finanzielle und rechtliche Folgen haben, die häufig falsch eingeschätzt werden. Was viele Betriebsleitende nicht wissen: Nicht nur durch die Verwendung des Nachbausaatguts werden bei Missachtung der Nachbaubestimmungen die Sortenschutzrechte verletzt, sondern die so erzeugte Ernte unterliegt ebenfalls den sortenschutzrechtlichen Bestimmungen.
STV weist auf BGH-Urteil hin
Weiterhin weist die STV auf die neue Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.11.2023 hin. Diese sogenannte „Erntegut-Entscheidung“ (X ZR 70/22) betrifft grundsätzlich alle Landwirtinnen und Landwirte, die geschützte Pflanzensorten anbauen, aber besonders diejenigen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung des Nachbaus und fristgerechten Zahlung von Nachbaugebühren nicht oder nur unvollständig nachgekommen sind oder Schwarzhandelssaat-/Pflanzgut verwendet haben.
Der BGH hat festgestellt, dass der Agrarhandel durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass das Erntegut von den Betrieben ordnungsgemäß erzeugt wurde. Entweder erfolgt das durch Anbau von Zertifiziertem Saat- und Pflanzgut oder aus fristgerecht gemeldetem und bezahltem Nachbau.
Fairness zwischen Pflanzenzüchtern
Mit der Meldung ihres Nachbaus und der Entrichtung von Nachbaugebühren schaffen die Landwirtinnen und Landwirte eine entscheidende Voraussetzung zur Sicherung der Vermarktung ihrer Ernte. „Dieses Urteil trägt zu mehr Fairness zwischen Pflanzenzüchtern, Agrarhandel und Landwirten, aber auch innerhalb der Landwirtschaft bei“, betont STV-Geschäftsführer Alois Mörtlbauer.
Für Fragen und weitere Informationen zur Nachbauerklärung erreichen Landwirtinnen und Landwirte das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60.
STV/cca