Niedersachsen fördert Ertragsversicherungen

Für das Erntejahr 2025 startet Niedersachsen erstmalig die Förderung von Mehrgefahrenversicherungen. Die entsprechende Richtlinie ist veröffentlicht.
Geld 50 Euro
Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. (Foto: Lützen)

Landwirtschaftliche Betriebe, deren Betriebssitz in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt, können ab Montag, den 26. August einen Antrag auf Teilnahme an der Fördermaßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen werden auf der Internetseite Agrarförderung der LWK Niedersachsen unter https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/ Webcode 01043040 abrufbar sein.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg unter dem Dach des Programms KLARA 2023-2027 (Klima, Landwirtschaft, Artenvielfalt, Regionale Akteur:innen) einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Mio. € aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zur Verfügung.

Gefördert werden Schadens- und Indexversicherungen für verschiedene Kulturen im Ackerbau, Grünland, Beeren-, Kern- und Steinobstanbau sowie Möhren und Zwiebeln.

Die zu versichernden Anbauflächen müssen in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegen. Förderfähig sind Versicherungslösungen gegen Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Starkfrost und Trockenheit/Dürre. Eine Förderung von Hagelversicherungen erfolgt nicht. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist je Unternehmen auf 25.000 € begrenzt. Es sind Ein- und Mehrjahresverträge förderfähig.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte

„Aufgrund der Klimakrise werden Starkwetterereignisse zunehmen und können die bäuerlichen Betriebe bis an den Rand ihrer Existenz bringen. Die Betriebe werden sich an die veränderten Klima- und Witterungsbedingungen in Zukunft stärker anpassen müssen und ihre Bewirtschaftung standortgerecht danach ausrichten. Landwirtschaftliche Betriebe, die Anpassungen an den Klimawandel vornehmen, werden durch den Zuschuss zur Versicherungsprämie belohnt. Wir geben also einen Anreiz doppelt Prävention zu betreiben: Durch ein angepassteres Wirtschaften und die Versicherung gegen Ausfälle. Mit unserer Maßnahme beschreiten wir einen Pionierweg. Wir schaffen dank klarer Vorgaben einen Anreiz für Betriebe, ihre Wirtschaftsweise an den Klimawandel anzupassen und geben Landwirtinnen und Landwirte so einen wichtigen Anstoß um ihre Risiken abzusichern und zu minimieren.“

Bedingung: klimaangepasste Bewirtschaftung

Anders als in anderen Bundesländern, ist die Fördermaßnahme in Niedersachsen, Bremen und Hamburg an eine klimaangepasste Bewirtschaftung geknüpft. Landwirte und Landwirtinnen, die an der Maßnahme teilnehmen wollen, stellen zunächst einen Antrag auf Teilnahme. Mit den auf ihrem Betrieb umgesetzten Öko-Regelungen und Agrarumweltmaßnahmen, dem Anbau bestimmter klimaresilienter Kulturen sowie bestimmten technischen Anlagen bei Dauerkulturen können Punkte generiert werden. Diese fließen in ein Priorisierungsverfahren ein. Nach erfolgreich durchlaufenden Priorisierungsverfahren ergehen die Zusicherungsbescheide an die am besten bewerteten Betriebe. Nach Erhalt des Zusicherungsbescheids können die endgültigen Versicherungsverträge abgeschlossen werden.

In vier Schritten zur Förderung

  1. Angebot eines Versicherers einholen.
  2. Antrag auf Teilnahme bis 30. September 2024 stellen. Der Antrag auf Teilnahme ist notwendig, weil erst im Nachgang die Versicherungsverträge abgeschlossen werden können.
  3. Priorisierungsverfahren: Alle Betriebe, die ausgewählte Öko-Regelungen und/oder Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mindestens seit diesem Jahr umsetzen, bestimmte klimaresiliente Kulturen anbauen und/oder technische Lösungen im Bereich Dauerkulturen vorhalten, generieren Punkte im Priorisierungsverfahren. Ein Zusicherungsbescheid zur Teilnahme an der Förderung ergeht in absteigender Reihenfolge bis die Haushaltsmittel für dieses Jahr ausgeschöpft sind. Die Zusicherung zur Teilnahme erfolgt für die im Angebot angegebene Vertragslaufzeit, längstens bis 2029.
  4. Förderung jährlich beantragen, erstmalig im Mai 2025.

Die Förderung wird auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrages beantragt. Im Laufe des Jahres erfolgt der Datenaustausch mit den Versicherungsunternehmen.

Hintergrund

Extreme Wetterereignisse treten auch in Norddeutschland immer stärker auf und können die landwirtschaftlichen Einkommen erheblich treffen. Dies erfordert in Zukunft auch in Niedersachsen eine stärker klimaangepasste Landbewirtschaftung.

Vor diesem Hintergrund wurde am 15. August 2024 eine gemeinsame Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Mehrgefahrenversicherungen für landwirtschaftliche Kulturen für Niedersachsen, Bremen und Hamburg veröffentlicht.

Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen ist ein zunehmend wichtiger Baustein des einzelbetrieblichen Risikomanagements. Vielfältige Fruchtfolgen und eine angepasste Sortenauswahl gehören ebenfalls zum modernen Risikomanagement und damit zur Existenzsicherung auf den Höfen. Im Rahmen des gemeinsamen Programms KLARA 2023-2027 bietet die Förderregion Niedersachsen, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg nun einen leichteren Zugang zu Mehrgefahrenversicherungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an. Bis zum Ende der Förderperiode stehen hierfür gut 15 Mio. € an ELER-Mitteln zur Verfügung.

ML Niedersachen/cca