Notfallgenehmigung für Teppeki in Raps

Belchim gibt bekannt, dass per Artikel 53 des Pflanzenschutzgesetzes (Notfall-Zulassung) die Anwendung von Teppeki im Raps befristet zugelassen wurde. Die Regelung gilt bis zum 05. Januar 2018.

Die Zulassung gilt für den Zeitraum per sofort ab dem 08. September 2017 bis zum 05. Januar 2018 für 120 Tage und versteht sich zur Abwehr der Pfirsich- und der Kohlblattlaus als Virusvektor im Raps (Myzus persicae, Brevicoyne brassicae). Sie gilt für die Kultur Winterraps, insbesondere auf Flächen mit Starkbefall. Damit besteht im Bedarfsfalle nach Angaben von Belchim die Möglichkeit in dieser Indikation bis zu zwei Anwendungen mit 140 g/ha im Abstand von mind. 14 Tagen im Stadium 12-16 des Rapses zur Abwendung von Schäden an der Kultur durchzuführen.

Damit steht dem Rapsanbauer laut Belchim erstmals ein Mittel gegen die Pfirsichblattlaus zur Verfügung, die im vergangenen Jahr regional für Schäden im Raps gesorgt hat.

Indikationsübersicht:

1.

Anwendungsgebiet

 

 

Schadorganismus/Zweckbestimmung:

Blattläuse (Myzus persicae, Brevicoyne brassicae) als Virusvektoren

 

Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte:

Winterraps, insbesondere auf Flächen mit Starkbefall der Grünen Pfirsichblattlaus Myzus persicae

2.

Einsatzgebiet

Ackerbau

3.

Angaben zur sachgerechten Anwendung:

 

 

Anwendungsbereich:

Freiland

 

Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich:

Nein

 

Stadium des Schadorganismus:

Imago

 

Anwendungszeitpunkt:

Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

 

Stadium der Kultur:

BBCH 12-16

 

- in dieser Anwendung

2

 

- für die Kultur bzw. je Jahr:

2

 

- Abstand:

Mind. 14 Tage

 

Anwendungstechnik:

Spritzen

 

Aufwand:

140 g/ha in 200 – 400 l Wasser/ha

Quelle: Belchim Crop Protection

Die Redaktion LOHNUNTERNEHMEN garantiert nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben.

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