Glyphosat-Anwendungsverbot ausgesetzt

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelmittelsicherheit hat die Zulassung für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel verlängert.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelmittelsicherheit hat die Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel für ein Jahr verlängert. (Foto: Schmatzler)

Für ein Jahr hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelmittelsicherheit die Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel verlängert. Glyphosat darf damit 2024 zur Saatvorbereitung verwendet werden. 

Hintergrund

Aufgrund der Zulassungsverlängerung des Wirkstoffes Glyphosat auf EU-Ebene hatte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits am 15.12.2023 die Eilverordnung für Glyphosat veröffentlicht. Mit der „Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel“ wurde das vollständige Anwendungsverbot von Glyphosat so ab dem 31.12.2023 für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 ausgesetzt. Wir haben im Dezember bereits in unserem Artikel Glyphosat-Eilverordnung für mehr Planungssicherheit darüber berichtet.

Anwendungsbestimmungen vor Produktwahl prüfen

Die Liste der Zulassungsverlängerungen finden Sie unter www.bvl.bund.de. Einzelne Glyphosate haben zusätzlich sogenannte NT Auflagen bekommen, so zum Beispiel die NT307-90. Sie besagt, dass zum Schutz der nicht zu bekämpfenden Arten der „Ackerbegleitflora“ als Lebensraum und Nahrungsgrundlage für Arthropoden und Wirbeltiere die Anwendung des Pflanzenschutzmittels nur auf höchstens 9/10 des für die Anwendung vorgesehenen Schlages erfolgen darf. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zur angrenzenden unbehandelten Teilfläche mit einem verlustmindernden Gerät (Abdriftminderungsklasse 90 %) erfolgen. Weiterhin ist eine unbehandelte Teilfläche vorzugsweise als Randstreifen mit Mindestbreiten von 5 m und einem reduzierten Düngereinsatz vorzusehen. Diese neuen Anwendungsbestimmungen sind aber nur für einzelne Glyphosate vergeben, andere Präparate haben sie nicht. Vor der Anwendung von Glyphosat in diesem Frühjahr ist die Produktwahl daher sehr genau zu prüfen.

Beschränkungen weiterhin einhalten

Darüber hinaus sind die aktuell geltenden Anwendungsbeschränkungen und -verbote für Glyphosat weiterhin einzuhalten und entfallen nicht. Zu beachten sind hier die Anwendungen in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, die Spätanwendungen vor der Ernte (= Sikkation) und die Anwendungen in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen.

Dr. Dirk M. Wolber, LWK Niedersachsen 

Einen Ausführlichen Artikel zur Unkrautbekämpfung im Mais finden Sie in der der Ausgabe 3/24 unserer Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN.

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