Glyphosat kann 2023 eingesetzt werden

Wie erwartet hat die EU-Kommission den Herbizidwirkstoff Glyphosat kürzlich bis zum 15. Dezember 2023 verlängert.
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Die Entscheidung traf die Brüsseler Behörde allein, da unter den Mitgliedstaaten sowohl im Oktober im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dem entsprechenden Berufungsausschuss das notwendige Quorum für eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung nicht zustande gekommen war. Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Damit bleibt die Wirkstoffgenehmigung weiterhin bestehen und Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel werden im Frühjahr 2023 einen wichtigen Beitrag bei der Unkrautkontrolle leisten können. Auch die Produktzulassungen in Deutschland bleiben unberührt. Wie bereits im Jahr 2022 sind dabei die Regelungen der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zu berücksichtigen.

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