Novelle der Klärschlammverordnung

Das Bundeskabinett hat kürzlich die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung beschlossen. Mit der geplanten Novelle der Klärschlammverordnung soll im Zuge des Koalitionsvertrags für die 18. Legislaturperiode eine Neuausrichtung der Klärschlammverwertung in Deutschland eingeleitet werden.

Die Verordnung verfolgt insbesondere das Ziel, die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken. Die bisher geltende Klärschlammverordnung vom 15. April 1992 regelt ergänzend zu den Vorgaben der Düngemittelverordnung (DüMV) insbesondere schadstoffseitige Anforderungen an die Verwertung von Klärschlämmen zu Düngezwecken auf landwirtschaftlich genutzten Böden. Weitere Informationen gibt es hier: www.bmub.bund.de