Serie Preiskalkulation: Teil 5 von 9
In der Regel sind diese Kosten nicht unerheblich und müssen in der Kalkulation der Dienstleistungen beachtet werden.
Es geht in diesem Bereich um alle Kosten, die nicht direkt auf eine Maschine, eine Dienstleistung oder einen Mitarbeiter umgelegt werden können. Daher werden sie anteilig jedem Kostenblock aufgeschlagen.
Manche Lohnunternehmer sprechen von 5%, andere von 25%, die Spanne ist demnach immens. Aber was ist nun der richtige Wert in meinem Betrieb? Ist es vielleicht der Mittelwert? Doch wie ermittelt man die Kosten überhaupt und wie werden sie später angesetzt?
Es ist daher grob fahrlässig einfach einen geschätzten Wert einzusetzen. Das Vorgehen ist vergleichbar mit einer Autofahrt auf Sommerreifen bei Blitzeis.
Was gehört zu den allgemeinen Geschäftskosten?
Ein Kostenblock, der jedem sicher direkt einfällt, sind die Kosten für Büro- und Geschäftsausstattung. Neben den Büro- und Verwaltungsmitarbeitern zählen hierzu auch die Kosten für Telefon und Internet, Möbel und die Technik im Büro. Hier sollten auch die Familien Arbeitskräfte einkalkuliert werden, selbst wenn sie „eh da“ sind und keine direkten Kosten verursachen.
Alle paar Jahre muss die technische Ausstattung mit PC, Drucker, Scanner und Telefonanlage ausgetauscht werden. Auch die Software auf dem PC muss aktualisiert werden, die Abonnementkosten dafür fallen ebenfalls in die Allgemeinen Geschäftskosten.
Gebäude und Betriebsgelände
Der vermutlich größte Punkt in den Geschäftskosten sind die Kosten für das Betriebsgelände und die Gebäude. Auch wenn es bereits vorhanden ist, sollte es in der Kalkulation seinen Platz finden. Die Werkstatt, Lagerräume, Diesel- und Öllagerstätten sowie das Ersatzteillager müssen hier bewertet werden.
Zusätzlich fallen in jedem Betrieb Kosten für die Versorgung mit Heizkosten, Strom, etc. und Entsorgung, wie z.B. Müll an.
Auch ein Waschplatz mit Ölabscheider ist nicht zu vernachlässigen und gehört in jedem Lohnunternehmen zur Grundausstattung.
Steuern, Verbände, Fachliteratur, Versicherungen
Ein weiterer Kostenblock sind die Gewerbesteuern, Kosten für Verbände und notwendige Fachliteratur sowie die anfallenden Versicherungen im Betrieb.
Auch Kosten für Beratung wie z.B. Steuerberatung oder Betriebsberatung müssen beachtet werden.
Für die Ermittlung dieser Allgemeinen Geschäftskosten gibt es vorgefertigte Formulare, die dabei helfen, alle Punkte zu beachten und richtig anzusetzen.
Nicht zuteilbare Arbeitszeiten
Jeden Morgen werden die Maschinen gerüstet, angehangen oder umgehangen. Dazu müssen Saisonmaschinen aus den Hallen herausgeholt und umgefahren werden.
Auch die Ausbildung der Azubis z.B. mit der Führung und Kontrolle der Berichtshefte sind Arbeitszeitkosten, die zu den allgemeinen Geschäftskosten gehören.
Wie werden die Kosten umgelegt?
Nun haben wir einige markante Punkte zur Ermittlung aufgeführt. Nachdem diese zusammengetragen und zu einem Kostenblock pro Jahr zusammengeführt wurden, müssen diese Kosten in der Kalkulation berücksichtigt werden. Optimal eignet sich dafür ein Prozentwert vom Gesamtumsatz des Unternehmens.
Der unternehmensspezifische Prozentsatz kann anschließend anteilig auf die einzelnen Kostenblöcke der Kalkulation aufgeschlagen werden und sorgt somit für eine Vollkostenrechnung in der Kalkulation einer Dienstleistung.
Kennen Sie Ihre Kosten wirklich?
Nun mag der ein oder andere denken, dass die oben genannten Punkte bekannt sind und man vor einigen Jahren die Geschäftskosten bereits ermittelt hat.
Aber stimmt der Prozentsatz überhaupt noch?
Die soeben ermittelten Kosten sind sehr stark abhängig von der Unternehmensentwicklung. Werden mehr Mitarbeiter eingestellt, der Maschinenpark vergrößert und somit neue Gebäude errichtet, wandeln sich die Kosten schnell in diesem Bereich.
Genauso eine weitere Arbeitskraft im Büro, wie z.B. ein Disponent oder Außendienstmitarbeiter, sorgt für veränderte Kosten, die beachtet und in die Kalkulation einfließen müssen.
Denken Sie daran, jährlich die Allgemeinen Geschäftskosten auf den Prüfstand zu stellen und an die veränderten Gegebenheiten ihres Betriebs anzupassen!
Kalkulation nie ohne Geschäftskosten
Kalkulieren Sie Ihre Dienstleistungen niemals ohne den Geschäftsbedarf. Wenn man „mal eben schnell“ etwas kalkulieren möchte, wird dieser nicht unerhebliche Kostenblock schnell einmal vergessen und somit eine Dienstleistung zu günstig angeboten. Bedenken Sie bei den Allgemeinen Geschäftskosten, dass Immobilien auch entsprechende Wartungskosten bzw. demnächst Investitionen in die Erneuerung und Instandhaltung erfolgen müssen. Das dafür notwendige Kapital sollte der Betrieb bereits in den vergangenen Jahre erwirtschaftet haben.
Fabian Tillmann
Thema im nächsten Newsletter:
Teil 6: Die Festkosten der Maschinen