Serie Preiskalkulation: Teil 6 von 9

Sobald eine Maschine auf dem Hof steht, fallen dafür auch Kosten an. Wie berechnet man die Festkosten?
Fotos: Noordhof, Werksbild

Selbst für die bekannten „abgeschriebenen“ Maschinen sollte ein Stellplatz bzw. eine trockene Halle vorhanden sein und für den nächsten Einsatz muss die Maschine ein gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vorweisen.

Ist eine Maschine „abgeschrieben“, fallen nur noch geringere direkte Kosten an, dennoch sollte beachtet werden, dass diese Maschine in geraumer Zeit ersetzt werden muss und das notwendige Kapital dafür vorhanden sein muss. Ein Ersatz für die vorhandene Maschine wird durch die gestiegenen Preise der Landtechnik in den letzten Jahren deutlich teurer.

            Wie beginnt man nun?

Bevor wir mit einer Kalkulation beginnen, benötigen wir die zu kalkulierende Einheit. Auch ist die durchschnittliche Auslastung der letzten Jahre maßgebend. Gibt es diese aufgrund einer Neuanschaffung nicht, kann hier natürlich nur eine ungefähre Auslastung, die man für die erste Saison schätzt, angesetzt werden.

Handelt es sich um eine bereits bekannte Maschine, sollte die Auslastung möglichst genau ermittelt, bzw. aus dem Datenbestand erhoben werden. Die Festkosten pro Einheit können schnell um manchen Euro schwanken bei höherer oder niedriger Auslastung.

Anschaffungspreis, die Nutzungsdauer im Betrieb, sowie ein möglicher Restwert wird ebenfalls benötigt. Ein Restwert bezieht sich auf den Marktpreis, der nach Ablauf der Nutzung vermutlich noch am Markt für die Maschine erzielt werden kann.

Restwerte sind Erfahrungswerte!

Bei den Restwerten kann man nur einen ungefähren Wert ansetzen. Die Genauigkeit liegt häufig an der Erfahrung des Unternehmers und wird mit längerer Unternehmenserfahrung zunehmend genauer. Dazu spielt der Zustand der Maschine beim Verkauf eine entscheidende Rolle, sowie die Marktsituation.

Alternativ kann man sich Restwerte auf öffentlichen Landmaschinenplattformen mit vergleichbaren Nutzungsdauern bzw. vergleichbarem Zustand heraussuchen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Von dem Angebotspreis im Internet sollte immer noch ein Anteil abgezogen werden, damit man auf den reellen bzw. verhandelten Verkaufspreis kommt.

In der Kalkulation sollten eher bescheidene Restwerte angesetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass eine Ersatzbeschaffung nach Ablauf der Nutzung einen höheren Anschaffungspreis haben wird. Mit bescheideneren Restwerten in der Kalkulation kann so bereits ein Puffer eingebaut und notwendiges Kapital als „Stille Reserve“ aufgebaut werden.

Der Autor: Fabian Tillmann, Agrarservicemeister und Berater bei betriko

            Kauf, Miete oder Leasing?

Es gibt verschiedene Varianten für die Anschaffung einer Maschine. Um Arbeitsspitzen zu brechen, werden Maschinen gerne kurzfristig hinzugemietet. Leasing ist heute ebenfalls täglich genutzte Praxis.

Je nachdem wie die Maschine angeschafft wurde, können die Kosten unterschiedlich angesetzt werden. Bei der Miete oder dem Leasing lassen sich die dafür anfallenden Kosten voll auf das jeweilige Jahr ansetzen und somit auf die zu kalkulierende Einheit herunterbrechen.

Wird eine Maschine gekauft, sieht es etwas anders aus. Vom Netto-Anschaffungspreis wird der angenommene Restwert abgezogen. Nach einer Formelberechnung werden die Anschaffungskosten anschließend auf die Kalkulationseinheit heruntergebrochen.

 Zinsanspruch – Was ist das eigentlich?

In Maschinenkalkulationen wird gerne von einem Zinsanspruch Gebrauch gemacht. Doch was genau steckt eigentlich dahinter?

Hauptsächlich findet der Zinsanspruch beim Kauf einer Maschine Anwendung. Mal angenommen, man würde das Kapital nicht in Maschinen investieren, sondern gewinnbringend anlegen. Die Ausführung von Dienstleistungen im landwirtschaftlichen Bereich wäre somit sicherlich nicht möglich, wenn es gut läuft verzinst sich das Kapital jedoch jährlich mit z.B. 2 oder 3 %.

Genau für diesen Fall ist der Zinsanspruch in der Kalkulation und sollte auf jedenfall in Ihrer Kalkulation Anwendung finden!

            Der Abstellplatz wurde für die Maschinen gebaut!

Zu Beachten sind noch weitere Festkosten, wie z.B. die Unterbringung. Jede Maschine hat auf dem Hof einen Stellplatz, sodass der Grund und Boden dafür anteilig auf die benötigten Quadratmeter umgelegt werden kann.

Im optimalen Fall steht die Maschine in einer Halle, um den Restwert nicht unnötig zu mindern, sodass auch die Baukosten der Halle anteilig auf die Quadratmeter verteilt und somit auf die Maschinen umgelegt werden können.

Hier muss jeder Unternehmer einmal selbst kalkulieren, da die Preise für Grund und Boden je nach Region sowie nach Standort (Außenbereich oder Gewerbegebiet) stark abweichen.

Werden Hallen als Unterstand angemietet, so ist die Kalkulation leicht auszuführen, in dem man die Jahresmiete durch die Quadratmeter teilt und auf die benötigten Quadratmeter der Maschine hochrechnet.

      Gibt es noch weitere Festkosten?

Auch Versicherungen gehören in die Festkosten einer Maschine. Diese lassen sich einfach aus den Versicherungsunterlagen ablesen. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Steuern bei manchen Maschinen oder sonstige Feste Kosten, wie z.B. Lizenzen für Lenksysteme, die anfallen, auch wenn die Maschine keine Aufträge ausführt.

Fabian Tillmann

 

Thema im nächsten Newsletter:

             Teil 7: Variable Kosten nicht nur über den Daumen peilen!

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