Vorsicht bei Nutzungsverträgen

Laut LWK Niedersachsen sind in den vergangenen Monaten vielen Menschen, die Flächen bzw. Grundstücke besitzen, sonnige Zukunftsaussichten versprochen worden, wenn sie langfristige Nutzungsverträge für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf ihren Flächen unterschreiben. Die LWK rät dringend davon ab, vorschnell zu unterzeichnen. Denn die Bandbreite der inhaltlichen Qualität jener Nutzungsverträge reicht von sonnigen bis hin zu düsteren Aussichten. „Häufig wird in den Nutzungsverträgen mit hohen langfristigen Pachtzahlungen für die Unterschrift geworben“, erklärt Sebastian Bönsch, Energie- und Bauberater der LWK, „doch die oft 10- bis 15-seitigen Nutzungsverträge zuzüglich der Anlagen wie z.B. Vollmachten, Bestellung von Dienstbarkeiten oder verschiedene Lagepläne können auch Fallstricke enthalten.“ Die LWK empfiehlt daher, unbedingt eine juristische und steuerliche Prüfung des Vertrages zu veranlassen.
LWK Niedersachsen