Neue Pflicht, neue Möglichkeiten

Wie Lohnunternehmen die Dokumentation nutzen können.

Zum 1. Januar 2027 wird für die Landwirtschaft die Pflicht zur rein elektronischen und maschinenlesbaren Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen (PSM) rechtsverbindlich. Die Übergangsfrist, in der Aufzeichnungen wahlweise noch handschriftlich auf Papier geführt werden durften, läuft dann aus.

Diese Umstellung hat sowohl die Landwirte wie auch die Lohnunternehmen in den zurückliegenden Monaten gefordert, denn nicht überall waren die notwendigen technischen Voraussetzungen und Prozesse reibungslos umsetzbar.

Ein Lohnunternehmen in Brandenburg berichtet in der Dezember-Ausgabe von LOHNUNTERNEHMEN von den eigenen Erfahrungen der Umstellung, aber ebenso von den Chancen, die die neue Vorschriftenlage für Dienstleister bieten kann.

Verfügbare Vorzugsplatzierungen:

  • Advertorials, 1/2 oder 1/1 Seite - Sie liefern den Content - wir setzen Ihn professionell im Look&Feel von LOHNUNTERNEHMEN
  • Experten - Tipp, 1/3 Seite hoch - Kompaktes, wiederkehrendes Format zur Positionierung als fachlicher Impulsgeber.

Produktionsdaten:
• Buchungsschluss: 04.11.2026
• Druckunterlagenschluss: 11.11.2026
• Erscheinungstermin: 27.11.2026

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