Achslasten beachten

Nach § 34 Absatz 1 der StVZO ist die Achslast die Gesamtlast, die von den Rädern einer Achse oder einer Achsgruppe auf die Fahrbahn übertragen wird. Eine nichtangetriebene Einzelachse darf in Deutschland bis zu 10 t Achslast aufweisen und bei einer angetriebenen Einzelachse sind es 11,5 t. Je nach dem welche Achsen der Hersteller in das Fahrzeug eingebaut hat, können die Achslasten natürlich auch unter den gesetzlichen Maximalwerten liegen. Vor diesem Hintergrund ist es immer ratsam einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I zu werfen (Feld 7.1 und Feld 7.2).
Grundsätzlich gilt: Ob zulässiges Gesamtgewicht oder eingetragene Achslast, der Wert, der zuerst erreicht wird, ist der limitierende Faktor. Gerade bei Traktoren mit Anbaugeräten (Spritze, Drillkombination, etc.) ist immer wieder festzustellen, dass beim zulässigen Gesamtgewicht noch Luft ist, aber die Hinterachslast schon lange überschritten wird.

Gleisketten im Vorteil
Gerade Mähdrescher mit Maispflücker oder Häcksler mit Maisgebiss überschreiten die 11,5 t Achslast auf der Vorderachse häufig. Für Fahrten auf öffentlichen Straßen wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt und aufgrund des schlechten Zustandes vieler Straßen wird, wie z. B. in Niedersachsen, nur eine einjährige Genehmigung erteilt. Sind die Fahrzeuge hingegen mit Raupenantrieb, also Gleisketten ausgerüstet, gibt es in der Regel keine Probleme. Denn nach § 34b der StVZO darf die Last einer Laufrolle auf ebener Fahrbahn bis zu 2,00 t betragen. Die meisten Gleiskettenfahrzeuge haben vier oder mehr Laufrollen auf einer Seite. Bei vier Laufrollen wäre also ein Last je Seite von 8 t und zusammen von 16 t möglich. Das ist deutlich mehr als bei einer Radmaschine mit 11,5 t auf der Vorderachse. Weiterer Vorteil ist, dass das Gesamtgewicht eines Gleiskettenfahrzeugs bis zu 32 t betragen kann. Bei einer zweiachsigen Radmaschine sind es max. 18 t.
Achsabstände berücksichtigen
Im Lohnunternehmen und in der Landwirtschaft sind Starrdeichselanhänger absolut beliebt. Muldenkipper, Häcksel- oder Güllewagen sind klassische Vertreter dieser Art. Durch die starre Deichsel wird Stützlast auf den Schlepper übertragen und die Zugkraft des Traktors erhöht. Bei der Wahl des richtigen Anhängers ist der Achsabstand zu beachten, denn dieser hat direkte Auswirkung auf das zulässige Gesamtgewicht und damit auf die Nutzlast. Bei einem Einachsigen Anhänger darf die zulässige Achslast maximal 10 t betragen. Bei Tandem- oder Tridemfahrwerken ist die Höhe der Achslasten abhängig von den Abständen der Achsen zueinander (siehe Tabelle). Je weiter eine Achse von der anderen Achse entfernt ist, umso größer wird die Achslast der Achsgruppe. Liegen die Achsen von ihren Mittelpunkten mehr als 1,80 m auseinander, so kann jede Achse auch maximal 10 t aufnehmen.
Zulässige Achslasten von Achsaggregaten bei Starrdeichselanhängern
(§ 34 Abs. 4 der StVZO)
Einzelachslast |
10,00 t |
Doppelachslast bei Achsabständen: weniger als 1,00 m (Tandem) 1,00 bis weniger als 1,30 m 1,30 bis weniger als 1,80 m 1,80 m oder mehr |
11,00 t 16,00 t 18,00 t 20,00 t |
Dreifachachslast bei Achsabständen Nicht mehr als 1,30 m (Tridem) mehr als 1,30 m und nicht mehr als 1,40 m mehr als 1,40 m und nicht mehr als 1,80 m mehr als 1,80 m |
21,00 t 24,00 t 27,00 t 30,00 t |
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen