Änderungen im Datenschutz

Die EU-DSGVO setzt auf ein Datenschutzmanagementsystem mit einem Pflichtenkatalog, der die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen frühzeitig, effektiv und schnell gewährleisten soll. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmens, dieses System proaktiv umzusetzen. Datenschutzverletzungen können empfindliche Geldbußen (Artikel 83 EU-DSGVO) und/oder Schadensersatzansprüche der betroffenen Personen (Artikel 82 EU-DSGVO) nach sich ziehen.
Eine Checkliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für die Umsetzung in Unternehmen finden Sie hier.
Hintergrund:
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie und soll zeitgemäße Antworten auf die fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft geben. Mit einem modernen Datenschutz auf europäischer Ebene will die DS-GVO Lösungen zu Fragen bieten, die sich durch „Big Data“ und neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.
Das Europäische Parlament hat die DS-GVO am 14. April 2016 mit breiter Mehrheit angenommen. Sie wird am 25. Mai 2018 nach einer Übergangsphase von zwei Jahren wirksam und bildet dann den datenschutzrechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen müssen ihre Geschäftsabläufe bis zum 25. Mai 2018 an die neue Rechtslage anpassen.
Modernisierung des Europäischen Datenschutzrechts
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung ist ein wichtiger Schritt zu einem harmonisierten europäischen Binnenmarkt. Ziel der Verordnung ist eine angemessene Balance zwischen Wirtschafts- und Verbraucherinteressen in Zeiten fortschreitender Digitalisierung. Sie wird das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung durch höhere Transparenz und stärkere Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Daten stärken. Gleichzeitig soll die Verordnung einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen für datenverarbeitende Unternehmen und innovative Geschäftsmodelle schaffen.
Europaweit einheitliches Datenschutzniveau
Die DS-GVO schafft ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau. Für europäische Unternehmen entsteht ein einheitliches "level playing field". Bestehende Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher nationaler Datenschutzbestimmungen werden beseitigt.
Neuerungen der DS-GVO
Die DS-GVO wird zahlreiche Neuerungen gegenüber der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 enthalten. Hierzu zählen unter anderem ausdrückliche Regelungen zu Profilbildungen sowie zum "Recht auf Vergessenwerden". Das ausdrücklich normierte sogenannte "Marktortprinzip" sorgt zudem dafür, dass die DS-GVO Anwendung auf Datenverarbeiter findet, die nicht in der Europäischen Union niedergelassen sind, wenn eine Datenverarbeitung dazu dient, in der Europäischen Union ansässigen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten.