Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Vor drei Jahren hat die Bundesregierung die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Das Anerkennungsgesetz ist 2012 in Kraft getreten.
Seitdem gab es viele Anträge auf Berufsanerkennung: von April 2012 bis Ende Dezember 2013 waren es insgesamt rund 26.500. Die meisten Antragsteller kamen aus Polen, Rumänien und Russland.
Zwischen April 2012 und Ende 2014 wurden rund 40.000 Interessenten beraten.
Über das Internetportal "anerkennung-in-deutschland.de“ finden Zuwanderer alle wichtigen Informationen, auch, welche Anerkennungsstelle für sie zuständig ist.
59 Tage dauert ein Anerkennungsverfahren im Durchschnitt, wenn alle Unterlagen vorliegen. Seit August 2013 können Anträge auch per E-Mail gestellt werden.
Sprachkurse und Lehrgänge für bessere Chancen
Vor allem fehlende Deutschkenntnisse sind der Grund, warum Interessenten keine Anerkennungsanträge stellen. Für Arbeitsuchende finanziert die Bundesagentur für Arbeit Qualifizierungen, zum Beispiel Sprachkurse.
Anpassungslehrgänge, Sprachkurse und Brückenmaßnahmen für Akademiker bietet der Bund mit dem Programm "Integration durch Qualifizierung - IQ" an. Dafür stehen etwa 188 Millionen Euro vom Bundesarbeitsministerium und dem Europäischen Sozialfonds bereit.
Der vergangene Woche veröffentlichte, zweite Anerkennungsbericht (Link zur Pdf) beschäftigt sich mit den Verfahren, bisherigen Erfolgen und Missständen. Beispielsweise sollen die Verfahren beschleunigt und die fälligen Gebühren vereinheitlicht werden.
Quelle: bundesregierung.de