DLG Prüfungskommission „Kamerasysteme“

Unter dem Vorsitz von BLU-Präsident Klaus Pentzlin erarbeitet eine DLG-Prüfungskommison einen Prüfrahmen für den Einsatz von Kamera-Systemen an lof-Fahrzeugen.
Die neu eingerichtete PK „Kamerasysteme“ (v.l.n.r.): Prof. Dr. Hans-Peter Schwarz, Josef Schrohe, Thomas Fussel, Klaus Pentzlin (Vorsitzender), Dr. Thomas Forstreuter (Stellvertreter), Jürgen Goldmann (DLG-Testzentrum). Auf dem Bild fehlt Martin Vaupel.

In einer Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. wurden Fehler beim Abbiegen als häufigste Ursache bei Unfällen mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen identifiziert. Das Testzentrum Technik und Betriebsmittel der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.) hat nun eine neue Prüfungskommission „Kamerasysteme“ eingerichtet. Die ehrenamtlichen Experten aus Wissenschaft, Beratung und Praxis, darunter auch der BLU-Präsident Klaus Pentzlin, sollen nun einen Prüfrahmen für den Einsatz von Kamera-Monitor-Systemen als Hilfsmittel zum Ausgleich von Sichtfeldeinschränkungen erarbeiten. Ziel des neuen Prüfrahmens soll es sein, belastbare Kriterien sowie einen unabhängigen Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Praxistauglichkeit solcher Systeme festzulegen.

Die Versicherungswirtschaft hat herausgefunden, dass Einbiegevorgänge z. B. aus Feldwegen auf stärker befahrene Straßen mit einem Anteil von 38 % an der Gesamtunfallzahl besonders unfallträchtig sind. Bei einem Vorbaumaß, d. h. einem Abstand von der Lenkradmitte bis zur Vorderkante des Fahrzeugs von mehr als 3,50 m sieht die StVO vor, dass der Fahrer von einem Einweiser unterstützt wird. In der Praxis zeigt sich seit geraumer Zeit, dass immer größere Traktoren spätestens beim Anbau eines Frontgewichts diese Vorbaugrenze überschreiten. Gleichzeitig ist der Fahrer eines Traktors in der Regel alleine – er müsste sich also an jeder unübersichtlichen Einmündung einen Passanten als Einweiser suchen. Alternativ sind geeignete technische Hilfsmittel wie Spiegel- oder Kamerasysteme zulässig. Nähere Angaben zu Einweiser oder technischen Hilfsmitteln macht die StVO nicht.

Hier setzen die von der DLG geplanten Prüfkriterien an: „Ein praxistaugliches Kamerasystem muss sowohl in der Zuverlässigkeit als auch in der Betriebssicherheit mindestens konventioneller Spiegeltechnik entsprechen“, so Prüfingenieur Jürgen Goldmann zur geplanten Prüfung. Er ergänzte weiter: „Das heißt neben einer ausreichenden zeitlichen und optischen Auflösung bei unterschiedlichen Licht- und Wetterbedingungen müssen die Systeme praxisgerecht montierbar und sowohl mechanisch als auch elektrisch ausreichend robust für den harten Einsatz in der Landwirtschaft sein.“

In ihrer konstituierenden Sitzung hat die neue Prüfungskommission für Kamerasysteme noch weitere Kriterien mit Praxisrelevanz gesammelt und erste detaillierte Anforderungen an die Handhabung, Mechanik, Optik und Elektronik spezifiziert. In den folgenden Sitzungen werden die Kommissionsmitglieder auf dieser Basis einen Prüfrahmen ausarbeiten und einen Bewertungsmaßstab für Kamerasysteme festlegen. Im Rahmen eines DLG-SignumTests, der Gebrauchswertprüfung der DLG, können sich dann Hersteller mit ihren Kamera- und Monitorsystemen diesen Prüfkriterien stellen.

 

Quelle: DLG

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