Duplicate of LU-Verkehrstipp: 40 km/h Zulassung bringt einige Vorteile

Die bauartbedingten Höchstgeschwindigkeiten von lof Zugmaschinen liegen häufig im Bereich von 40 bis 60 km/h Höchstgeschwindigkeit. Lohnunternehmer setzen ihre Traktoren im Auftrage für Landwirte oder eben auch für Gewerbebetriebe ein.

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Dazu zählt dann auch der Werkverkehr. Es gibt diesbezüglich weiterhin Vorteile für Zugmaschinen bis 40 km/h Bauart bedingter Höchstgeschwindigkeit. Nur alle 2 Jahre ist Überwachung zur Hauptuntersuchung notwendig. Die Fahrerlaubnis T mit 16 Jahren gilt bis 40 km/h für Traktoren und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen. Bei Beförderungen von gewerblichen Biomassetransporten (lof Erzeugnisse und Bedarfsgüter) gilt auch die FE Klasse T. Es ist kein Kontrollgerät für Lenk- und Ruhezeiten und keine Weiterbildung im Rahmen der Berufskraftfahrer Qualifizierung auch bei gewerblichen Einsätzen erforderlich.

Günter Heitmann, Verkehrsexperte der LWK Niedersachsen