Erntegut-Bescheinigung

Zur Ernte 2025 zeichnet sich ein positiver Mengentrend ab. Damit auch in der Vermarktung alles passt, gehört die Erntegut-Bescheinigung dazu.
Webseite Erntegut-Bescheinigung
Die Website für die Erntegut-Bescheinigung wurde optimiert. (Screenshot: Carl)

Die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) und der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) stellten am Montag die optimierte Website für die Erntegut-Bescheinigung in einer Online-Pressekonferenz vor. „Landwirtinnen und Landwirte erhalten ein Dokument zur Vorlage beim Erfassungshandel, wenn sie ihre Erklärung zum legalen Anbau abgeben“, erläuterte STV-Geschäftsführer Dr. Moritz von Köckritz. 

Für das Verfahren gewährleistet die STV den Datenschutz entsprechend der rechtlichen Vorschriften. Wie die Landwirte in wenigen Schritten ihre Erntegut-Bescheinigung erhalten, zeigt ein kurzes Video.

Landwirte entscheiden selbst über Daten

„Am einfachsten ist es für landwirtschaftliche Betriebe, die ausschließlich zertifiziertes Saat- oder Pflanzgut verwenden“, sagte von Köckritz während der Pressekonferenz. In diesem Fall müssten die Betriebe weder die verwendeten Sorten benennen noch diese einer Fläche zuordnen. 

Sie führen unter www.erntegut-bescheinigung.de lediglich die jeweilige Anbaufläche pro Fruchtart und die verwendete Menge an zertifiziertem Saat- oder Pflanzgut auf. Ob die Landwirtinnen und Landwirte dafür Kaufbelege direkt hochladen oder möglichen späteren Stichproben zustimmen, entscheiden sie selbst. In beiden Fällen erhalten sie umgehend ihre Erntegut-Bescheinigung.

Erntegut-Bescheinigung auch für Nachbau

Wer Nachbau betreibt, bekommt seine Erntegut-Bescheinigung ebenfalls unter www.erntegut-bescheinigung.de. Auch hier besteht die Wahl, Belege sofort hochzuladen oder einem späteren Stichprobenverfahren zuzustimmen.

Grundsätzlich müssen die nachgebauten Sorten je verwendeter Menge aufgeführt werden. Der Vorgang lässt sich abkürzen, wenn die Landwirtinnen und Landwirte zustimmen, dass die jeweiligen Angaben aus der Nachbauerklärung für die Erntegut-Bescheinigung übertragen werden dürfen. „Nur die Landwirtinnen und Landwirte entscheiden darüber“, betont von Köckritz. Für den Fall, dass Betriebe nicht zustimmen oder keine Nachbauerklärung abgegeben haben, besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine Erntegut-Bescheinigung zu erlangen. Dann müssen die Daten einzeln eingeben werden.

BDP/cca