Achtung Polizeikontrolle - Was ist zu beachten?

Eine Polizeikontrolle erlebt sicherlich jeder einmal. Welche Papiere muss ich dabeihaben und wie verhalte ich mich bei einer Kontrolle richtig?

Nach § 36 Absatz 5 der StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. Egal wo und zu welcher Zeit Sie unterwegs sind: Die Polizei darf Sie anhalten und kontrollieren. Dabei muss nicht zwangsweise ein Verkehrsverstoß vorliegen, sondern es kann sich auch nur um eine allgemeine Verkehrskontrolle handeln.

Anweisungen folgen

In dem bereits genannten Paragrafen heißt es weiter: Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.

Sicherlich: Es ist ärgerlich, wenn man angehalten wird. Und Zeit hat man dafür im Lohunternehmen auch nicht. Aber dieser Aufforderung nicht nachzukommen, würde schon zum ersten Bußgeld führen. Bei einer Nichtbeachtung wird die Polizei erst recht neugierig und die nachfolgende Kontrolle wird wohl umfänglicher ausfallen. Man sollte also entsprechende Signale beachten, der Polizei folgen und anhalten, wenn man dazu aufgefordert wird.

Ruhe bewahren

Klar, der Puls steigt und man überlegt sofort: „Was habe ich falsch gemacht?“ oder „Ist die Beleuchtung wohl in Ordnung?“. Oberstes Gebot ist erstmal, Ruhe zu bewahren. Die Polizei wird auf Sie zukommen und möchte erst einmal die "Papiere" sehen. Bleiben Sie gelassen und freundlich. Händigen den Beamten die gewünschten Dokumente aus.

Fahrer in Lohnunternehmen sollten bei Fahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen (lof) Fahrzeugen folgendes zur Hand haben:

  • Führerschein,
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) für Schlepper, Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher) über 20 km/h oder die Betriebserlaubnis für Maschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h,
  • Ausnahmegenehmigung für überbreite oder schwere lof Fahrzeuge (z. B. Maishäcksler breiter als 3 m),
  • Lieferscheine bei Fahrten mit steuerpflichtigen Fahrzeugen,
  • Fahrerkarte bei fahrtenschreiberpflichtigen Fahrten,
  • Fahrerqualifizierungsnachweis ("95") bei Fahrten mit Fahrerlaubnisklasse C1/C1E, C/CE.

Originalnachweise

Die geforderten Nachweise müssen im Original mitgeführt werden! Manche Beamte akzeptieren auch Kopien, fordern im Nachgang aber die Vorlage des Originals. Kopien sollten Sie auch als solche kennzeichnen, sonst könnte Ihnen Urkundenfälschung unterstellt werden.

Während der Verkehrskontrolle sind Sie lediglich verpflichtet, Daten zu ihrer Person und zum Fahrzeug mitzuteilen. In den anderen Fällen können Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Sie sollten sich genau überlegen, was sie sagen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass Sie sich mit ihren eigenen Worten belasten und einen Verkehrsverstoß zugeben.

Übrigens: Auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM, ehemals BAG) darf Kontrollen durchführen. Diese Überprüfungen im Rahmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs sind i. d. R. noch umfangreicher.

Fazit

Ruhig, gelassen und freundlich bleiben ist bei einer Verkehrskontrolle sehr wichtig. Am besten gelingt das, wenn man vor der Fahrt gescheckt hat, ob alle "Papiere" dabei und die Fahrzeuge verkehrstauglich sind. Das bedeutet: Beleuchtung, Reifen, TÜV, Ladungssicherung, etc. sind überprüft und okay.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen