Markierung von Arbeitsfahrzeugen
Für Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, ist der Absatz 6 entscheidend. Dieser regelt, wie und in welcher Form Sonderrechte genutzt werden dürfen. Auch Fahrzeuge des Straßenwinterdienstes fallen unter den § 35 Abs. 6 der StVO.
Die richtigen Warnstreifen
Maßgeblich neben dem Einsatzzweck ist die Markierung der Fahrzeuge mit rot-weißen Warnstreifen. Nur, wenn die Warnstreifen in der richtigen Farbe und korrekt aufgebracht sind, dürfen Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Die genauen Vorgaben für die Warnmarkierung stehen in der DIN 30710.
Zu allererst muss die richtige Folie verwendet werden:
- Diese muss mindestens die Reflexionsklasse RA2 erfüllen.
- Außerdem sind für die Streifen die Farben nach DIN 6171 Weiß – R2 und Rot – R2 zu verwenden.
Die Auswahl der Folie gestaltet sich in der Praxis recht einfach, so lange drauf geachtet wird, dass sie der DIN 30710 entsprechen, kann hier kaum etwas schief gehen.
Folie richtig aufbringen
Das richtige Aufbringen der Folie gestaltet sich hingegen häufig schwieriger:
- Das Minimum an Markierung sind 16 Normflächen.
- Die Normflächen sind 141 mm x 141 mm lang.
- Eine Hälfte ist rot, die andere weiß.
- Das Maß von 141 mm ergibt sich dadurch, dass aus den Normflächen Streifen gebildet werden. Die Streifen sollen 100 mm breit sein, dies macht in der Normfläche eine Diagonale von 200 mm und mit etwas Dreiecksberechnung eine Seitenlänge von ca. 141 mm.
- Es müssen immer mindestens zwei Normflächen zusammenhängend aufgebracht werden, dies ergibt eine Einzelfläche. (Abb. 1)
- Die Arbeitsfahrzeuge sind vorne und hinten mit den Normflächen zu bekleben. (Abb. 2)
- Für jede Seite werden vier Normflächen (zwei Einzelflächen) benötigt.
- Vorne links vier Normflächen, vorne rechts vier Normflächen, hinten links vier Normflächen und hinten rechts vier Normflächen. Dies macht 16 Normflächen oder 8 Einzelflächen.
- Die Streifen zeigen dabei immer vom Fahrzeug weg zum Boden. (Abb. 3)
- Die Einzelflächen sollen so weit wie möglich an den Außenkanten der Fahrzeuge montiert werden.
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Sollen die Fahrzeuge nicht nur in und entgegen der Fahrtrichtung eingesetzt werden, sondern auch quer zum Verkehr, sind die Warnstreifen in gleicher Weise auch an den Seiten anzubringen (Abb. 4). Insgesamt sind es dann 32 Normflächen beziehungsweise 16 Einzelflächen.
Markierung von Anhängern
Werden Anhänger gezogen, sind diese ebenfalls mit den Warnstreifen auszustatten, da nicht das Zugfahrzeug, sondern das gesamte Fahrzeuggespann zählt. Beim Einsatz von Anhängern reicht es im Regelfall aus, wenn diese am Heck mit den Warnstreifen bestückt sind, da das Zugfahrzeug schon mit Warnstreifen beklebt ist.
Sollen die Anhänger allerdings außerhalb des Baufeldes abgehängt werden, sollte die Markierung an allen Seiten des Anhängers aufgebracht werden, um die Sonderrechte weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen. Speziell für Anhänger mit Pumpen oder Notstromaggregaten ist dies sinnvoll.
Dies ist das Minimum an Markierung, die zur Nutzung von Sonderrechten Pflicht ist. Zu empfehlen ist allerdings, die Fahrzeuge mit mehr Warnstreifen auszustatten. Dadurch wird die Sichtbarkeit der Fahrzeuge weiter erhöht, man kann auf Besonderheiten der Fahrzeugkarosse besser eingehen und es sieht zuletzt deutlich besser aus. Dies empfiehlt auch die DIN 3071.
Warnstreifen richtig beschneiden
Beim Beschneiden der Warnstreifen sind einige Punkte zu berücksichtigen:
- Die abgeschnittenen Einzelflächen, z. B. über den Scheinwerfern (Abb. 5), dürfen für die Berechnung der Normflächen nicht mit eingerechnet werden.
- Ein Schnitt durch die Folie, damit Türen aufgehen oder um die Wellung der Motorhaube zu umgehen, ist kein Problem. Werden aber Teile der Warnstreifen weg oder ausgeschnitten, zählen diese nicht mehr zur Mindestmenge der Normflächen.
Es ist zwar keine Vorgabe, aber es ergibt sich eigentlich von selbst, dass bei weißen Fahrzeugen die Streifen mit Rot beginnen sollten und bei roten Fahrzeugen mit weiß. Hierdurch wird ein deutlich besserer Kontrast zwischen Fahrzeug und Warnstreifen erzeugt.
Bei Fahrzeugen, die nur ab und an Sonderrechte benötigen, können die Warnstreifen auf Klappen, ähnlich der Klappen für die Gefahrgutkennzeichnung angebracht werden.
Für Fahrzeuge, die auch privat genutzt werden, können statt fest aufgeklebter Warnstreifen auch Streifen auf Magnetfolie verwendet werden.
Maximilian Oppermann, Büro für Verkehrstechnik