Sicherheit: Kein Versteckspiel beim Silieren

Kamera- und Spiegelsysteme helfen
Kamera-Monitor-Systeme und zusätzlich angebrachte Spiegelsysteme helfen, die Sichtverhältnisse zu verbessern. Eine hundertprozentige Sicherheit können aber auch diese Hilfsmittel nicht garantieren.
Wichtig sind eine gute Arbeitsorganisation, eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung und eine verbindliche Unterweisung für alle bei der Silage Beschäftigten. Dabei muss klargestellt werden, dass sich nur Personen im Gefahrenbereich aufhalten dürfen, die in die Silierarbeiten eingebunden sind. Klare Absprachen, wer sich zu welchem Zeitpunkt wo aufhält, sowie Blickkontakt mit dem Fahrer helfen, Unfälle zu vermeiden.
Ein Hinweisschild „Betreten verboten“ kann helfen, Personen, die nicht in den Arbeitsprozess eingebunden sind, vom Gefahrenbereich fern zu halten.
Mitarbeiter unterweisen
„Das eine Person im Fahrsilo hinter den zum Teil riesigen Mengen an Erntegut nicht zu sehen ist, leuchtet ein. Dieses Problem kann auch kein Kamerasystem am Fahrzeug lösen. Hier hilft nur, den nicht einsehbaren Bereich während des Silierens nicht zu betreten“, erklärt unser Präventionsmitarbeiter Robert Schlichenmaier.
Es ist die Unternehmerpflicht, alle beteiligten Mitarbeiter, also die Schub- und Walzenführer, die Transporteure, die Entnehmer der Produktproben sowie das Wiegepersonal, entsprechend zu unterweisen. Allen Beteiligten muss klar sein, dass die Fahrer verdeckte Stellen hinter dem aufgeschütteten Erntegut nicht einsehen können. Das Gleiche gilt für „Tote Winkel“ am Fahrzeug, sofern keine Kamerasysteme aktiv sind oder passend eingestellte Modulspiegel eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Lärmentwicklung bei den Arbeiten können auch Zurufe nicht gehört werden.
Sichtkontakt herstellen
Ein Sichtkontakt muss immer dann gewährleistet sein, wenn sich ein oder mehrere Personen und/oder Fahrzeuge im Arbeitsbereich befinden und dieser unübersichtlich oder unüberschaubar ist. Das gilt auch, wenn ein Fahrzeug von einem Einweiser geführt wird.
Besteht der Blickkontakt nicht mehr, muss der Fahrer sofort seine Fahrbewegung unterbrechen und/oder der Einweiser sich aus dem Gefahrenbereich begeben und den Fahrer auf die Einhaltung der Anweisungen hinweisen.
Quelle: SVLFG