Lkw-Zulassungen – Was Lohnunternehmer wissen sollten

Die Transportlogistik ist für viele Lohnunternehmen ein wichtiges Thema. Martin Vaupel (LWK Niedersachsen) gibt Tipps für notwendige Lkw-Zulassungen.
Um eine klassische Sattelzugmaschine in eine lof Sattelzugmaschine umzuschlüsseln, sind keine baulichen Veränderungen an dem Fahrzeug durchzuführen. (Foto: Martin Vaupel)

Gegenüber Schlepper-Anhängergespannen sind Sattelzüge relativ kostengünstig in der Anschaffung, verbrauchen ca. 40 % weniger Diesel und verschleißen keine teure Ackerbereifung. Doch welche Zulassung ist für den Sattelzug im Lohnunternehmen am besten?

Die Zeiten, als Lkw mit Sattelplatte als Traktoren zugelassen werden konnten, sind schon länger vorbei. Mitunter gibt es noch Ausnahmen. Aber dann sind zu meist sehr kostspielige Umbauten nötig. Ebenso beim Umbau auf eine 150er Kugelkopfkupplung. Für den günstigen Massentransport bleibt im Lohnunternehmen somit nur die klassische Sattelzugmaschine oder die land- oder forstwirtschaftliche (lof) Sattelzugmaschine übrig.

Nachfolgend sind die wichtigsten Unterschiede dargestellt:

Zulassung

Sattelzugmaschine

Lof Sattelzugmaschine

Schlüsselnummer

88 0000 oder N3BC

90 0000

Fahrerlaubnis

C/CE

T bis 60 km/h bbH für lof Zwecke;
C/CE > 60 km/h bbH u. andere Zwecke

Berufskraftfahrer-qualifikation

 "95" erforderlich

Bei T: "95" nicht erforderlich
Bei C/CE: "95" erforderlich

Fahrtenschreiber

Ja, sofort einschalten;
Gülle im Umkreis von 250 km  befreit

Nein, im Umkreis 100 km befreit bei
lof Tätigkeiten*;
Gülle im Umkreis von 250 km befreit

Fahrzeugbreite

2,55 m

3,00 m mit Breitreifen nach der 35. Ausnahme-VO StVZO, nur für lof Zwecke!

Kfz-Haftpflicht

ca. 3.000 – 4.000 € jährlich

Kosteneinsparung durch "lof" Zusatz möglich, Klärung mit Versicherung!

bbh = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
* Begriff ist nicht geklärt. Bei reinen Transporten, z. B. ZR-Abfuhr sofort einschalten.

Wichtig zu beiden Zulassungen: Es gibt keine Unterschiede zwischen den beiden Zulassungen bezüglich Kfz-Steuer, GüKG-Erlaubnis incl. Maut (> 40 km/h bbH) und Sonntagsfahrverbot.

Gutachten erforderlich

Um eine klassische Sattelzugmaschine in eine lof Sattelzugmaschine umzuschlüsseln, sind keine baulichen Veränderungen an dem Fahrzeug durchzuführen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, Dekra) muss in einem Gutachten das Fahrzeug mit der Schlüsselnummer 90 0000 beschreiben. Falls gewünscht, kann in diesem Zuge auch die Drosselung auf 60 km/h begutachtet werden. Mit dem Gutachten wird das Fahrzeug bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zugelassen.

Fazit: Lkw-Zulassungen

Einer der größten Vorteile bei einer Zulassung als lof Sattelzugmaschine im Lohnunternehmen ist derzeit die Möglichkeit, das Fahrzeug bei Drosselung auf 60 km/h mit der Führerscheinklasse T zu fahren. Die Klasse T ist allerdings nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung anwendbar. Damit verbunden ist aber auch, dass der Fahrer keine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt. Außerdem können bei der lof Sattelzugmaschine Kosteneinsparungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich sein.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen