Lkw-Zulassungen – Was Lohnunternehmer wissen sollten
Gegenüber Schlepper-Anhängergespannen sind Sattelzüge relativ kostengünstig in der Anschaffung, verbrauchen ca. 40 % weniger Diesel und verschleißen keine teure Ackerbereifung. Doch welche Zulassung ist für den Sattelzug im Lohnunternehmen am besten?
Die Zeiten, als Lkw mit Sattelplatte als Traktoren zugelassen werden konnten, sind schon länger vorbei. Mitunter gibt es noch Ausnahmen. Aber dann sind zu meist sehr kostspielige Umbauten nötig. Ebenso beim Umbau auf eine 150er Kugelkopfkupplung. Für den günstigen Massentransport bleibt im Lohnunternehmen somit nur die klassische Sattelzugmaschine oder die land- oder forstwirtschaftliche (lof) Sattelzugmaschine übrig.
Nachfolgend sind die wichtigsten Unterschiede dargestellt:
Zulassung |
Sattelzugmaschine |
Lof Sattelzugmaschine |
Schlüsselnummer |
88 0000 oder N3BC |
90 0000 |
Fahrerlaubnis |
C/CE |
T bis 60 km/h bbH für lof Zwecke; |
Berufskraftfahrer-qualifikation |
"95" erforderlich |
Bei T: "95" nicht erforderlich |
Fahrtenschreiber |
Ja, sofort einschalten; |
Nein, im Umkreis 100 km befreit bei |
Fahrzeugbreite |
2,55 m |
3,00 m mit Breitreifen nach der 35. Ausnahme-VO StVZO, nur für lof Zwecke! |
Kfz-Haftpflicht |
ca. 3.000 – 4.000 € jährlich |
Kosteneinsparung durch "lof" Zusatz möglich, Klärung mit Versicherung! |
bbh = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
* Begriff ist nicht geklärt. Bei reinen Transporten, z. B. ZR-Abfuhr sofort einschalten.
Wichtig zu beiden Zulassungen: Es gibt keine Unterschiede zwischen den beiden Zulassungen bezüglich Kfz-Steuer, GüKG-Erlaubnis incl. Maut (> 40 km/h bbH) und Sonntagsfahrverbot.
Gutachten erforderlich
Um eine klassische Sattelzugmaschine in eine lof Sattelzugmaschine umzuschlüsseln, sind keine baulichen Veränderungen an dem Fahrzeug durchzuführen. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (TÜV, Dekra) muss in einem Gutachten das Fahrzeug mit der Schlüsselnummer 90 0000 beschreiben. Falls gewünscht, kann in diesem Zuge auch die Drosselung auf 60 km/h begutachtet werden. Mit dem Gutachten wird das Fahrzeug bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zugelassen.
Fazit: Lkw-Zulassungen
Einer der größten Vorteile bei einer Zulassung als lof Sattelzugmaschine im Lohnunternehmen ist derzeit die Möglichkeit, das Fahrzeug bei Drosselung auf 60 km/h mit der Führerscheinklasse T zu fahren. Die Klasse T ist allerdings nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnisverordnung anwendbar. Damit verbunden ist aber auch, dass der Fahrer keine Berufskraftfahrerqualifikation benötigt. Außerdem können bei der lof Sattelzugmaschine Kosteneinsparungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung möglich sein.
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen